Druckschrift 
Dokumente zum Abwehrkampf der deutschen evangelischen Pfarrerschaft gegen Verfolgung und Bedrückung : 1933 - 1945 / Reichsbund der Deutschen Evang. Pfarrervereine e.V. ; Für den Verband der Deutschen Evang. Pfarrervereine e.V. verantwortlich herausgegeben von seinem Vorsitzenden Kirchenrat Fritz Klingler
Entstehung
Seite
114
Einzelbild herunterladen

führung des Verfahrens nicht zu erwarten ist und mithin bei Fort- dauer der Haft der Angeschuldigte seinen Gemeinden und seiner Familie er hat vier kleine Kinder auf unabsehbare Zeit ent- zogen sein würde. Dies kann in einem solchen Falle nicht der Zweck eines richterlichen Haftbefehls sein. Soweit die Oeffentlich- keit an der Inhaftierung des Angeschuldigten ein Interesse hatte, ist diesem dadurch genügt, daß der Angeschuldigte bereits 2 Wo- chen in Haft zugebracht hat.

Was hier von einzelnen Fällen gesagt wird, das dürfte von allen anderen Fällen auch gelten, daß nämlich:

1. weder Fluchtverdacht noch Verdunkelungsgefahr besteht,

9, daß die Untersuchungshaft einen schweren Eingriff in die Frei- heit einer Person darstellt, deren Schuld oder Nichtschuld erst noch im Strafverfahren festgestellt werden soll,

3. daß nicht gerechtfertigte Festnahmen und Verhaftungen das Ansehen der Strafrechtspflege gefährden, sowie eine bedenkliche Rechtsunsicherheit zur Folge haben können,

4. daß man in keinem Fall von einer besonders schweren Tat noch von einer gewissenlosen Gesinnung oder einer verbrecherischen Neigung des Täters sprechen kann, a

5. daß alle aus ihrer kirchlichen Ueberzeugung heraus gehandelt haben und nicht aus unedlen Motiven,

6. daß bei einer Fortdauer der Haft die Angeschuldigten ihren Ge- meinden und ihren Familien auf unabsehbare Zeit entzogen sein dürften,

7. daß unter all diesen Umständen die Aufrechterhaltung der Haft von der Allgemeinheit kaum verstanden, eher mißverstanden werden muß, zumal wenn man die bisherige Unbescholtenheit der Beschuldigten in Betracht zieht.

Der Unterzeichnete bittet ergebenst, mit einer Deputation bei dem Herrn Minister demnächst vorstellig werden zu dürfen, um in einer mündlichen Besprechung die obige Bitte weiterbegründen zu können.

gez. Klingler.

>

7%