Druckschrift 
Dokumente zum Abwehrkampf der deutschen evangelischen Pfarrerschaft gegen Verfolgung und Bedrückung : 1933 - 1945 / Reichsbund der Deutschen Evang. Pfarrervereine e.V. ; Für den Verband der Deutschen Evang. Pfarrervereine e.V. verantwortlich herausgegeben von seinem Vorsitzenden Kirchenrat Fritz Klingler
Entstehung
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n 7. Juli 1938

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Grunderwerb für kirchliche Zwecke wird verboten.

Abdruck/Abschrift.

| Nr. II 21 587 München, 30. April 1941

Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus München 1, Brieffach.

An den

Herrn Reichsstatthalter

in der Westmark in Saarbrücken,

sowie die

Herren Regierungspräsidenten. Vertraulich!

Betreff: Grunderwerb für kirchliche Zwecke.

Beilagen: Nebenabdruck für die Oberbürgermeister und die Landräte.

Die Zuwendung von Grund und Boden an kirchliche Stiftun- gen aller Art(Neuerrichtung von Stiftungen, Zustiftungen) ist grundsätzlich nicht mehr zu genehmigen. Anträge bestehender kirchlicher Stiftungen auf Genehmigung des Erwerbs von Grund- stücken oder grundstücksgleichen Rechten sind bis auf weiteres zurückzustellen, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaft- liche Grundstücke handelt, die in den Geltungsbereich der Grund- stücksverkehrsbekanntmachung vom 26. 1.1937(RGBl. I S. 35) fal- len, und bei denen der allgemeine Ablehnungsgrund des$ 5 Abs. 1

- GrVB gegeben ist. Auf die Ausführungen über den Grundstücks-

erwerb der Kirche bei Riecke-Manteuffel, der ländliche Grund- stücksverkehr, 2. Aufl. S. 143, 144 wird verwiesen. Im übrigen sind Genehmigungen für Grundstücksveräußerungen an Kirchen und kirchliche Organisationen oder Vereinigungen aller Art(Stiftungen, Anstalten, Religionsvereinigungen usw.), insbesondere auch nach dem Gesetz über die Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22.9. 1933(RGBl. S. 659), 27. 9. 1938(RGBl. S. 1246) nicht mehr zu erteilen; etwaige Verschleierungsgeschäfte vergl. Entschl. des Staatsminist. d. Innern v. 14. 1. 1941, Nr. 3650 a 64 sind zu verhindern.

I. Ar gez Str Nr. 476 u. 46. An die Landräte und die Oberbürgermeister der Stadtkreise. L.S. Ansbach, 21. Mai 1941.

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