Erteilung des Rel.-Unterrichtes darf Lehrkräften, deren Weltanschauung zur Lehre der Kirche im Gegensatz steht, nicht entzogen werden.
Abschrift von Abschrift.
Nr. IV 30.049 München, den 7. Juli 1938 Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
An den
Evang.-Luth. Landeskirchenrat inMünchen.
Betreff: Verhalten der Oberlehrerin..... im Religionsunterricht. Zum Schreiben vom 14. März 38 Nr. 2702/2269.
Der Evang.-Luth. Landeskirchenrat hat der Oberlehrerin.....
die Bevollmächligung zur Erteilung des evangelischen Religions- unterrichtes entzogen.
Nach dem Ergebnis meiner Erhebungen ist die Oberlehrerin... stets bestrebt, es zu vermeiden, daß im Religionsunterricht ihre
gegensälzliche Weltanschauung zur Lehre der evangelischen Kirche zulage tritt.
Ich ersuche, die Angelegenheit unter diesen Gesichtspunkten nochmals zu überprüfen und mir Ihre Stellungnahme bald mitzu- teilen. Sollte vom Evang.-Luth. Landeskirchenrat die Bevollmäch- tigung zur Erteilung des Religionsunterrichtes an Gemeinschafts- schulen Lehrkräften entzogen werden, die außerhalb des Religions- unterrichtes nicht die Lehre der evang.-luth. Kirche vertreten, ins- besondere hinsichtlich der Blut-, Rassen- und Judenfrage, so werdeich die entsprechenden Fol- SerungenfürdieZulassungvonevang.-luth.Geist- lichen zur Erteilung deslehrmäßigen Religions- unlerrichts an dem öffentlichen Volksschulen ziehen.
1. V.: gez. Unterschrift.
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Nr. 11 21587
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Beilagen:
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