In der Schule ist das Gebet zu unterlassen, kirch- licher Bildschmuck und Kruzifixe sind zu entfernen.
Abschrift von Abschrift(Auszug)
Entschl. d. bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Nr. 8/20801 vom 23. 4. 1941
Adolf Wagner.
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