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Dokumente zum Abwehrkampf der deutschen evangelischen Pfarrerschaft gegen Verfolgung und Bedrückung : 1933 - 1945 / Reichsbund der Deutschen Evang. Pfarrervereine e.V. ; Für den Verband der Deutschen Evang. Pfarrervereine e.V. verantwortlich herausgegeben von seinem Vorsitzenden Kirchenrat Fritz Klingler
Entstehung
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die Pfarrer hetzen dürfen. Trotzdem erleben wir immer wieder die Freude, daß unsere Gemeinden sich von solchen Schmähungen nicht beeinflussen lassen, sondern in großem Vertrauen zu ihren Piarrern stehen.

Der Pfarrer ist Volksgenosse 2. Grades geworden. Der Reichs- bundesführer Kirchenrat Klingler hat urkundliche Unterlagen für die bekannt gewordenen Fälle gesammelt, wonach die Pfarrer aus den verschiedensten Organisationen nach und nach systematisch herausgedrängt werden. Diese Unterlagen stehen der Geheimen Staatspolizei zur Verfügung. Dieser Ausscheidungsprozeß hat sich in den letzten Jahren so folgerichtig vollzogen, daß heute außer der Wehrmacht kaum noch eine Organisation zu finden ist, in der die Pfarrer vollberechtigt vertreten wären. Das ist für den Pfarrer eine sehr schmerzliche Tatsache, nicht als ob er Verlangen nach Ehrenämtern und zusätzlicher Arbeit trüge, sondern weil er damit als Volksgenosse 2. Ordnung abgestempelt wird. Ich nenne nur einige Beispiele. Der Pfarrer ist von allen Ehrenämtern in den Krie- gerkameradschaften ausgeschlossen. Im Felde kann er jeden Offi- ziersrang bekleiden, aber in der Heimat darf er nicht mehr Kame- radschaftsführer sein. Der Protest an den Reichskriegerführer mußte abschlägig beschieden werden, da eine Aufhebung der Son- derstellung des Pfarrers nicht in seiner Macht lag.

Kein Student der Theologie kann in einer studentischen Kame- radschaft Aufnahme finden. Jedem anderen Studierenden ist der Eintritt gestattet. Diese Bestimmung ist vom Reichsstudentenführer gibt alsoschon für den jungen Theologen ein Ausnahmerecht, das deut- lichzum Ausdruck bringt, daß die Boykottierung des Pfarrerstandes bereits mit seiner Berufs-

wahleinsetzt.

Aus den Arbeitsgruppen für das Deutschtum im Ausland müs- sen die Pfarrer ausscheiden, nachdem sie ihre Aemter niedergelegt haben. Selbst wenn sie die Begründer dieser Gruppen gewesen sind

- und jahrelang die Arbeit geleistet haben, bleiben sie von dieser An- - ordnung nicht verschont.

Diese Ausnahmestellung des Pfarrers besteht nicht nur im Alt- Großdeutsche Reich. Die evangelischen Pfarrer der Ostmark waren vor ihrer Eingliederung ins Altreich in freudiger Erwartung. Sie sind heute bitter enttäuscht, weil sie sich mit uns in gleicher Lage befinden. Sehr bald wurden sie von aller öffentlichen Mitarbeit ausgeschlossen und fühlen sich heute mit uns als Bürger 2. Ordnung. Das gleiche gilt für die evangelischen Pfar-

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