Musik zusammenstellen, die das wilde Heer erschallen lässt, (Meyer 237, 238) wie er auch an den Gesang des frauen- verführenden Ulingers! erinnert.
Auch das Horn des wilden Jägers(Grimm? 774, Meyer § 320 S 239 We Horn, Meyer§ 385 8. 202.)* scheint aus diesem Vorstellungskreise hervorzugehen.
Ueberraschend ist die seltene, bis in's kleinste gehende KMehnlichkeit zwischen Vasolt und dem germanischen Sturm- gott.
An eine Identität Beider ist natürlich nicht zu denken, auch der Vermutung, dass in Zeiten verdunkelter Anschauung Züge, die in Wahrheit dem Gott eigneten, auf den Riesen übertragen worden seien, lassen sich berechtigte Zweifel ent- gegensetzen. Uebrigens genügt ja die Thatsache, dass die zwei Gestalten Personifikationen der nämlichen Naturkraft sind, vollaut zur Erklärung ihrer Wesensverwandtschaft. Dass sich diese Verwandtschaft bis in minutiöse Einzelheiten ver— folgen lässt, zeigt nur wie wenig bewusste Reflexion die Ent- stehung von Naturmythen beeinflusst, solche im Gegenteil rein mechanischem Apperceptionszwang entspringen. Aber gerade wegen dieses Waltens des psychischen Mechanismus muss es doppelt auffallen, dass ein Hauptcharakteristikum Vasolt's nur diesem eigen ist. Der bedeutsame Zug mit dem Frauenhaar, der wie wir geschen haben, von höchster Wichtig- keit für Vasolt ist, scheint in keiner der erhaltenen mythischen Erzählungen von Odin-Wuotan sich wieder zu finden. Da er aber wie gezeigt wurde, der Natur des Winddämons an- scheinend durchaus gemäss ist und sich alle anderen Figen- schaften Vasolts auch bei seinem göttlichen Gegenbilde nach- weisen lassen, s0o ist wahrscheinlich, dass auch weibliche Haar- tracht einmal die Erscheinung des Sturmgottes geschmückt haben wird, und ich glaube, dass diese Annahme durch die folgenden Erwägungen einigermassen sich stützen lässt.
VUhland Volksl. I 141— 157„gl. Reifferscheids einschläg. Abh. in s. Westf. Volksl. u. Meyer's mythische Deutung a. a. O. 259; 8. a⸗ Uhland, Schriften, 4, 58— 64, Vilmar, Handbüchlein 56— 65.
Zum Horn vgl noch die schweiz. Ortssage Meyer§ 323, S. 245.
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