Teil eines Werkes 
1 (1893) 1. Hugdietrich : Jarl Apollonius
Entstehung
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verhältnismässig gut unterrrichtet und speciell von den Sueben und Chatten wird Tac. germ. cap. 38 in dieser Hinsicht Bemerkenswertes überliefert. Auch die bekannten reges eriniti der Franken sind hier zu erwähnen(ausführliche Zu- sammenstellungen bei Holtzmann a. a. O. 249 50, vgl. a. 237, 247; Grimm Gesch. d. d. Spr. 2 570, R. A. 283 286; Wein- hold, dic deutsch. Frauen I. 222 24, II. 312 23 bes. 313, 314, altn. Leben 180 183; Baumstark Ausf. Erl. 627, Ur- deutsche Staatsaltertümer 369 370; Tacitus Germania, ed. Schweizer-Sidler, S. 60 u. 71.

Soviel ist gewiss: von einer Aehnlichkeit aller dieser Klaartrachten mit der weiblichen wird nirgends berichteti, so dass der Mdeds der vandilischen Priesterkönige Kkeinesfalls im Zusammenhang mit jenen stehen kann. Sehr merkwürdig sind die Nachrichten, die aus altindischer Zeit uns über die damals übliche Weise männlichen Haarschmuckes unterrichten. Nach Zimmer aind. Leben 264 war der aufgebundene Zopf, opaga genannt, in alter Zeit auch Männertracht, die Z. mit der oben erwähnten suebischen Sitte vergleicht. A. a. O. 264, 265 teilt er uns sogar eine indische Analogie zu den astinhi mit. Freilich wäre es wohl wenig angebracht, hierbei an etwas anderes zu denken, als an interessante Parallelerschei- nungen, wie solche überhaupt zu finden sind. Speciell die feminine Vermummung des Mannes zu gottesdienstlichen Zwecken, die freilich nicht bei der weiblich modifizierten An- ordnung der Haare stchen bleibt, lässt sich bei semitischen und griechischen Kulten wiederholt nachweisen.?

In Griechenland war es besonders der Füllegott Dionys, dem gleich wie seinen Hypostasen auf solche Weise festlich gehuldigt wurde.

vereinigt, wo von demlangen glänzenden Haar der Hdios, der Gelockten die Rede ist,zu welchem wieder die Verehrung nullehri onlu d. h. wohl vor allem mit weiblich langem Haarschmuck stimmt!

Pass aus dem Mittelalter ein vereinzeltes Vorkommen von Zöpfen als Männertracht gemeldet wird(Weinhold, Frauen? II 322 23), ge- hört natürlich nicht hierher. S. dar. auch Schultz, höf. Leben I 214 15.

* S. 2. B. Movers, Phönizier Bd. I und Bachofen, Mutterrecht an vielen Orten vgl. a, Hertz, Z. f. d. A. 27, 1 ff. bes. 12,