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verhältnismässig gut unterrrichtet und speciell von den Sueben und Chatten wird Tac. germ. cap. 38 in dieser Hinsicht Bemerkenswertes überliefert. Auch die bekannten reges eriniti der Franken sind hier zu erwähnen(ausführliche Zu- sammenstellungen bei Holtzmann a. a. O. 249— 50, vgl. a. 237, 247; Grimm Gesch. d. d. Spr. 2 570, R. A. 283— 286; Wein- hold, dic deutsch. Frauen I. 222— 24, II. 312— 23 bes. 313, 314, altn. Leben 180— 183; Baumstark Ausf. Erl. 627, Ur- deutsche Staatsaltertümer 369— 370; Tacitus Germania, ed. Schweizer-Sidler, S. 60 u. 71.
Soviel ist gewiss: von einer Aehnlichkeit aller dieser Klaartrachten mit der weiblichen wird nirgends berichteti, so dass der Mdeds der vandilischen Priesterkönige Kkeinesfalls im Zusammenhang mit jenen stehen kann. Sehr merkwürdig sind die Nachrichten, die aus altindischer Zeit uns über die damals übliche Weise männlichen Haarschmuckes unterrichten. Nach Zimmer aind. Leben 264 war der aufgebundene Zopf, opaga genannt, in alter Zeit auch Männertracht, die Z. mit der oben erwähnten suebischen Sitte vergleicht. A. a. O. 264, 265 teilt er uns sogar eine indische Analogie zu den astinhi mit. Freilich wäre es wohl wenig angebracht, hierbei an etwas anderes zu denken, als an interessante Parallelerschei- nungen, wie solche überhaupt zu finden sind. Speciell die feminine Vermummung des Mannes zu gottesdienstlichen Zwecken, die freilich nicht bei der weiblich modifizierten An- ordnung der Haare stchen bleibt, lässt sich bei semitischen und griechischen Kulten wiederholt nachweisen.?
In Griechenland war es besonders der Füllegott Dionys, dem gleich wie seinen Hypostasen auf solche Weise festlich gehuldigt wurde.
vereinigt, wo von dem„langen glänzenden Haar der Hdios“, der „Gelockten“ die Rede ist,„zu welchem wieder die Verehrung nullehri onlu d. h. wohl vor allem mit weiblich langem Haarschmuck stimmt“!
Pass aus dem Mittelalter ein vereinzeltes Vorkommen von Zöpfen als Männertracht gemeldet wird(Weinhold, Frauen? II 322— 23), ge- hört natürlich nicht hierher. S. dar. auch Schultz, höf. Leben I 214— 15.
* S. 2. B. Movers, Phönizier Bd. I und Bachofen, Mutterrecht an vielen Orten vgl. a, Hertz, Z. f. d. A. 27, 1 ff. bes. 12,


