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und ganze Lieder fanden, die anstößig waren; sondern äußerten auch zu wiederholten Malen den Wunsch, daß doch auch bei uns, wie in andern Städten in unserer Provinz, endlich Hand angelegt werde, ein besseres Gesangbuch in die Häuser und Kirchen zu bringen.
Jeder der mit nüchterner und unpartheiischer Prüfung, Inhalt, Ausdruck, Poesie und Ordnung in der bisherigen LiederSammlung zu würdigen versteht, weiß es, welch einen ganz andern, edlern und erhabenern Schwung die geistliche Dichtkunst in unsern Tagen genommen hat, und welche vortreffliche Gesänge wir ihr gegenwärtig verdanken. Sollten wir nun nicht, seitdem die kraftvollen und unnachahmlichen Lieder eines Gellert, Kramer, Klopstock, Lavater, Hermes, Münter, Sturm, Zachariä, Neander, Dieterich und anderer noch neuerer Sänger bekanntge worden sind, ohne gegen die bisher eingeführt gewesene Liedersammlung ungerecht zu sein, den neuern die Achtung widerfahren lassen, die sie, wegen ihrer unleugbaren Vorzüge so sehr verdienen?
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Es war also auch in unserm Liegniß, welches doch, wie in anderer Hinsicht, so auch in Absicht auf Religiösität und Geschmack andern Städten gleicher Größe im Vaterland nicht nachsteht, hohe Zeit an die Bearbeitung und Einführung eines neuen Gesang- Buches mit Ernst zu denken. Wir wendeten uns deswegen mittelst einer Vorstellung an den Magistrat der Stadt, und an das hiesige Domainen- Amt, so wie an sämmmtliche Herrschaften unserer Kirchensprengel, und es gereicht allen diesen Behörden zur wahren Ehre, daß sie unserm Beginnen nicht nur einmüthig beitraten, sondern überhaupt die ganze Angelegenheit, über welche wir uns auch in einer gedruckten Aufforderung an die Bürgerschaft und Land- Gemeinen erklärt hatten, auf die Art einleiteten, daß alle Mitglieder unserer Gemeinden, fast ohne Ausnahme, für unser Vorhaben gewonnen wurden. Ja der Magistrat und das Domainen- Amt versprachen uns sogar im Voraus dafür zu sorgen, daß durch die Vertheilung einer beträchtlichen Menge von Eremplaren an Arme die fünftige Einführung erleichtert würde.
Ein Hochpreisliches Ober- Consistorium zu Glogau, dem die Aufsicht über unsere Gottesdienstliche Verfassung zusteht von der Stimmung des hiesigen Publikums genau unterrichtet, genehmigte durch einen huldreichen Beschluß unser Vorhaben und bevollmäch tigte uns sogleich an die Bearbeitung des neuen Gesang- Buches zu gehen.


