Druckschrift 
Gesangbuch für die Evangelisch-Lutherische Kirche : [Nebst] Anhang I. Gebete. II. Bekenntnisschriften usw.
Entstehung
Einzelbild herunterladen

13 II 4 Rung 0 0 461 N AI 14

6⁴ Augsburgische Konfession.

die Haltung des Sabbats noch ei⸗ nes andern Tags vonnöten sei. Es sind viel unrichtige Disputa⸗ tion von der Verwandlung des Gesetzes, von den Zeremonien des neuen Testaments, von der Ver änderung des Sabbats, welche alle entsprungen sind aus falscher und irriger Meinung, als müßte man in der Christenheit einen solchen Gottesdienst haben, der dem Levi tischen oder jüdischen Gottesdienst gemäß wäre, und als sollt Christus den Aposteln und Bischöfen befoh len haben, neue Zeremonien zu er⸗ denken, die zur Seligkeit nötig ren. Dieselben Irrtümer haben sich in die Christenheit eingeflochten, da man die Gerechtigkeit des Glaubens nicht lauter und rein gelehret und geprediget hat. Etliche disputieren also vom Sonntag, daß man ihn halten müsse, wiewohl nicht aus göttlichen Rechten, stellen Form und Maß, wiefern man am Feier⸗ tage arbeiten mag. Was sind aber

solche Disputationes anders, denn

Fallstricke des Gewissens?

Denn

wiewohl sie sich unterstehen, mensch⸗ liche Aufsätze zu lindern und epii⸗

cieren, so kann man doch keine Sπιειιμ8tp oder Linderung treffen, so lang die Meinung stehet und bleibet, als sollten sie vonnöten

thun gebührt.

sein. Nun muß dieselbig Meinung bleiben, wenn man nichts weiß von

der Gerechtigkeit des Glaubens und von der christlichen Freiheit.

Die Apostel en geheißen, man soll sich enthalten des Bluts und Erstickten. Wer hältst aber jetzo? Aber dennoch thun die keine Sünde, die es nicht halten. Denn die Apostel haben auch selbst die Ge

haben in dieser Satzung auf das HauptstückchristlicherLehre, das durch dieses Dekret nicht aufgehoben wird.

Man hält schier keine alte Ca⸗ nones, wie sie lauten, es fallen auch derselben Satzung täglich viel weg, auch bei denen, die solche Aufsätze allerfleißigst halten. Da kann man den Gewissen nicht raten noch hel fen, wo diese Linderung nicht ge halten wird, daß wir wissen, solche Aufsätze also zu halten, daß mans nicht dafür halte, daß sie nötig seien, daß auch den Gewissen nnschädlich sei, ob gleich solche Aufsätze fallen.

Es würden aber die Bischöfe leichtlich den Gehorsam erhalten, wo sie nicht darauf drängen, diejenigen Satzungen zu halten, so doch ohne Sünd nicht mögen gehalten werden. Jetzo aber thun sie ein Ding und verbieten beide Gestalt des heiligen Sakraments, item den Geistlichen den Ehestand, nehmen niemand auf, ehe er denn zuvor ein Eid gethan hab, er wolle diese Lehre, so doch ohne Zweifel dem heiligen Evangelio gemäß ist, nicht predigen.

Unsere Kirchen begehren nicht, daß die Bischofe mit Nachteil ihrer Ehr und Würden wiederum Fried und Einigkeit machen, wiewohl solchs den Bischöfen in der Not auch zu Allein bitten sie darum, daß die Bischöfe etliche un billige Beschwerung nachlassen, die doch vor Zeiten auch in der Kirchen

nicht gewesen, und angenommen sind

wissen nicht wollen beschweren mit solcher Knechtschaft, sondern habens um Hien willen eine Zeit lang Denn man muß Achtung

verboten.

wider den Gebrauch der christlichen gemeinen Kirchen, weiche vielleicht im Anheben etlich Ursach gehabt, aber sie reimen sich nicht zu unsern Zeiten. So ist es auch unleugbar, daß etliche Satzung aus Unverstand angenommen sind.

Darum sollten die Bischöfe der Gütigkeit sein, dieselben Satzungen zu mildern, sintemal ein solche Aen

den Menschen

St. Petruls die nm ie Kircht

walt, Ic V

ih mit um/ wie ihre Gewalt u bitt und begeh Ge wissen nicht; Venn sie 7 werden und D so mögen sie ge den deshalben müssen, dieweil Härtigkeit Ursa tung und Schis sollten verhüten Dies sind die die für streitif Denn wiewohl bräuch und Un ziehen können, die Weitläufig verhüten, allei bemedet, darq lich zu ermess Vorzeiten sehr Ablaß, Wallfah des Bannes. Pfarrer unend Mönchen von