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Gesangbuch für die Evangelisch-Lutherische Kirche : [Nebst] Anhang I. Gebete. II. Bekenntnisschriften usw.
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Augsburgische Konfession.

So nun die Bischöfe Macht ha⸗

ben, die Kirchen mit unzähligen Aufsätzen zu beschweren und die

Gewissen zu verstricken, warum ver⸗

beut denn die göttliche Schrift so oft, menschliche Aufsätze zu machen

und zu hören? Warum nennet sie

dieselben Teufelslehren? Sollt denn der Heilige Geist solches alles ver geblich verwarnet haben? Derhalben, dieweil solche Ord nung als nötig aufgericht, damit Gott zu versühnen und Gnad zu

verdienen, dem Evangelio entgegen

sind, so ziemt sich keineswegs den Bischöfen, solche Gottesdienst zu er zwingen. Denn man muß in der Christenheit die Lehre von christlichen Freiheit behalten, als nämlich daß die Knechtschaft des Gesetzes nicht nötig ist zur Recht fertigung. Wie denn St. Paulus zu den Galatern schreibt am 5: So bestehet nun in der Freiheit, da⸗

der

mit uns Christus befreiet hat,

und laßt euch nicht wieder in das knechtische Joch verknüpfen. Denn es muß je der fürnehmste Artikel des Evangelions erhalten werden, daß wir die Gnade Gottes durch den Glauben an Christum ohn un⸗ ser Verdienst erlangen, und nicht durch Dienst von Menschen einge setzt verdienen.

Was soll man denn halten vom

daß die Ordnung vom

Sonntag und dergleichen andern Kirchenordnung und Zeremonien? Dazu geben die Unsern diese Ant

wort, daß die Bischöfe oder Pfarr⸗

herrn mögen Ordnung machen, da⸗

mit es ordentlich in der Kirchen zugehe, nicht damit Gottes Gnade

zu erlangen, auch nicht damit für

die Sünde genug zu thun oder die

Gewissen damit zu verbinden, sol⸗ ches für nötigen Gottesdienst zu

halten, und es dafür zu achten, daß

Also hat St. Paulus 1. Corinth. 11, 6, verordnet, daß die Weiber in der Ver sammlung ihr Haupt sollen decken. Item, daß die Prediger in der Ver sammlung nicht zugleich alle reden,

Argernis dieselben brechen.

sondern ordentlich einer nach dem andern.

Solche Ordnung gebührt der christlichen Versammlung um der Liebe und Friedes willen zu halten und den Bischofen und Pfarrherrn in diesen Fällen gehorsam zu sein und dieselben so fern zu halten, daß einer den andern nicht ärgere, da mit in der Kirchen keine Unord⸗ nung oder wüstes Wesen sei. Doch also, daß die Gewissen nicht beschwe ret werden. daß mans für solche Dinge halte, die not sein sollten zur Seligkeit, und es dafür achte, daß sie Sünde thäten, wenn sie dieselben ohn der andern Argernis brechen, wie denn niemand sagt, daß das Weib Sünde thue, die mit bloßem Haupt ohn Argernis der Leute ausgeht.

Also ist die Ordnung vom Sonn- tag, von der Osterfeier, von den Pfingsten und dergleichen Feier und Weise. Denn die es dafür achten, Sonntag für den Sabbat als nötig aufge richtet sei, die irren sehr. Denn die heilige Schrift hat den Sabbat abgethan und lehret, daß alle Cere monien des alten Gesetzes nach Er öffnung des Evangelions mögen nachgelassen werden, und dennoch weil vonnöten gewest ist einen gewissen Tag zu verordnen, auf daß das Volk wüßte, wann es zu⸗ sammenkommen sollte, hat die christliche Kirche den Sonntag da zu verordnet, und zu dieser Ver änderung desto mehr Gefallens und Willens gehabt, damit die Leut ein Exempel hätten der christlichen Frei

sie Sünde thäten, wenn sie ohne heit, daß man wüßte, daß weder