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Gesangbuch für die Evangelisch-Lutherische Kirche : [Nebst] Anhang I. Gebete. II. Bekenntnisschriften usw.
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Hen, diejenigen so doch ohne alten werden. ein Ding und lt des heiligen en Geistlichen memand auf in Eid gethan Lehre, so doch ügen Evangelio digen.

egehren nicht, Nachteil ihrer iederum Fried wiewohl solchs L Wt auch zu ein bitten sie höfe etliche un nachlassen, die in der Kirchen genommen sind der christlichen veiche vielleicht Ursach gehabt, nicht zu unsern uch unleugbar, mus Unverstand

ie Bischöfe der ben Satzungen ein solche Aen

Augsburgische Konfession.

derung nichts schadet, die Einigkeit hörens, des Begräbnis, der Bei christlicher Kirchen zu erhalten. Denn predigten und unzähliger anderer viel Satzung von den Menschen Stücke mehr. Solches alles haben aufkommen, sind mit der Zeit selbst wir im besten und Glimpfs willen gefallen und nicht nötig zu halten, übergangen, damit man die fürnehm wie die päpstlichen Rechte selbst sten Stück in dieser Sachen desto zeugen. Kann aber je nicht sein, baß vermerken möcht. Dafür soll es es auch bei ihnen nicht zu erhalten, auch nicht gehalten werden, daß in daß man solche menschliche Satzungen dem jemand etwas zu Haß wider mäßige und abthue, welche man oder Unglimpf geredt oder ange ohn Sünd nicht kann halten, so zogen sei, sondern wir haben allein müssen wir der Apostel Regel fol⸗ die Stück erzählet, die wir für nötig gen, die uns gebeut, wir sollen anzuziehen und zu vermelden geacht Gott mehr gehorsam sein, denn haben, damit man daraus desto den Menschen. baß zu vernehmen habe, daß bei

St. Petrus verbeut den Bischöfen uns nichts weder mit Lehr noch die Herrschaft, als hätten sie Ge⸗ mit Zeremonien angenommen ist, walt, die Kirchen, wozu sie wollten, das entweder der heiligen Schrift zwingen. Jetzt geht man nicht da- oder gemeiner christlichen Kirchen mit um, wie man den Bischöfen zu entgegen wäre. Denn es ist je ihre Gewalt nehme, sondern man am Tage und öffentlich, daß wir bitt und begehrt, sie wollten die mit allem Fleiß mit Gottes Hilfe, Gewissen nicht zu Sünden zwingen. ohne Ruhm zu reden, verhüt haben, Wenn sie aber solchs nicht thun damit je kein neue und gottlose werden und diese Bitt verachten, Lehre sich in unsern Kirchen ein so mögen sie gedenken, was sie wer⸗ flechte, einreiße und überhand nehme. den deshalben Gott Antwort geben Die obgemeldten Artikel haben müssen, dieweil sie mit solcher ihrer wir dem Ausschreiben nach über⸗ Härtigkeit Ursach geben zu Spal- geben wollen zu einer Anzeigung tung und Schisma, das sie doch billig unsers Bekenntnisses und der Unsern

sollten verhüten helfen. Lehre. Und ob jemand befunden würde, der daran Mangel hätt, Beschluß. dem ist man ferner Bericht mit

Dies sind die fürnehmsten Artikel, Grund göttlicher heiliger Schrift die für streitig geachtet werden. zu thun erbötig. Denn wiewohl man viel mehr Miß⸗ bräuch und Unrichtigkeit hätte an⸗ ziehen können, so haben wir doch, Johannes, von Gottes Gnaden die Weitläufigkeit und Länge zu Herzog zu Sachsen, Churfürst. verhüten, allein die fürnehmsten Georg, Markgraf zu Brandenburg. vermeldet, daraus die andern leicht⸗ Ernst, Herzog zu Lüneburg. lich zu ermessen. Denn man in Hahgun Eriedrich Hner Sachsen Vorzeiten sehr geklagt 705 den Franzistus, Weh Lünurd Ablaß, Wallfahrten, über Mißbrauch Wolfgang, Fürst zu Anhalt. des Bannes. Es hatten auch die Die Stadt Nürnberg. Pfarrer unendlich Gezänk mit den Die Stadt Reutlingen. Mönchen von wegen des Beicht

Ew. Kais. Majestät Unterthänigst gehorsame