hundert noch blieben die Vorrechte des Adels bestehen ,,, in Ansehung ihrer Familienverhältnisse und ihrer Güter" galt. nicht das allgemeine bürgerliche Recht, sondern ihre eigenen ,, Hausverfassungen". Die Gegenleistung für diese Sonderrechte war, von einem Ahnen abzustammen, der sich einmal auf Kosten der Allgemeinheit Besitz verschafft hatte.
Jahrhunderte hindurch haben die Nachkommen der Usurpatoren und Raubritter nur Rechte gekannt und keine Pflichten; nur Gott verantwortlich waren die Regierenden; wie sie sich Adel vor Gott verantworteten, das entschieden sie selbst. und Klerus gab die Gesetze, denen aber nicht sie selbst, sondern das Volk unterstellt wurde; Adel und Klerus setzte die Steuern fest, die das Volk zu bezahlen hatte; sie selbst waren von allen Steuern befreit, befreit durch die Gesetze, die sie selbst erließen, in denen sie ihren Raub als ihr Eigentum sanktionierten.
Durch Ueberlieferung von Generation zu Generation erlangten diese Gesetze allgemeine Gültigkeit. Die Urenkel jener alten Deutschen , die eine ganz vernünftige Arbeitsteilung eingerichtet hatten, wußten nicht mehr, daß in ihren Adern dasselbe Blut floß, wie in den Adern derer von Gottes Gnaden; sie wußten nicht mehr, daß ihre Vorfahren etwas ganz anderes gewollt hatten, als sie zu Leibeigenen der Nachkommen derer zu machen, die ihre Brüder und Vettern waren: Die Macht der Tradition, die Ehrfurcht vor der Ueberlieferung wurde von den Machthabern bewußt gefördert; ihre Macht beruhte ja auf der Macht der Tradition. Die Vernunft mußte ausgeschaltet werden; sie hätte ja gefragt, wo die Gegenleistungen sind für die unbegrenzten Rechte; die Vernunft hätte die Erfüllung von Pflichten als Vorbedingung vor jedes Recht gestellt; die Vernunft hätte nach einem Beweis für das Gottesgnadentum geforscht.
Noch heute kranken wir an den Rechtsbegriffen, die wir ererbt von unsern Vätern haben; noch heute ist die Ehrfurcht
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