Druckschrift 
Knüppel auf dem Wege zur Demokratie / von Josef Radermacher
Entstehung
Seite
26
Einzelbild herunterladen
  

auch die darauf wohnenden Bauern wurden Eigentum der Ritter. Je nach Größe des Besitzes und der Gunst des Königs oder mit dem Erwerben weiterer Macht entstanden Grafen , Barone , Freiherren , Fürsten usw. Das ist die ganze Legiti- mation des Adels; Ausnützung der Notlage und Mißbrauch der ihnen übertragenen Macht, Erpressung und Gewalt, wider- rechtliche Uebernahme dessen, was der Gesamtheit zu eigen war, damit haben sich die Schützer und Wächter ihrer Brüder und Vettern zu deren Gebietern gemacht. In bester Absicht haben unsere Vorfahren ihnen einmal die Mitte] zu dieser Machtentfaltung in die Hand gegeben; daß ein kleiner Teil der Menschen mit vielen Generationen ihrer Nachkommen von der Arbeit der anderen in Ueberfluß leben, prassen und schwelgen konnten, das war die Folge.

Auf die in solcher Weise ‚erworbenenRechte, auf das geraubte Eigentum der Adeligen, derhohen und höchsten Häuser nahm noch das Bürgerliche Gesetzbuch, das am 1. Januar 1900 in Kraft trat, weitestgehende Rücksicht. Im Ein- führungsgesetz zum BGB. lautet z. B. der Artikel 58:

In Ansehung der Familienverhältnisse und der Güter derjenigen Häuser, welche vormals reichsständisch ge- wesen und seit 1806 mittelbar geworden sind oder welche diesen Häusern bezüglich der Familienverhält- nisse und der Güter durch Beschluß der vormaligen deutschen Bundesversammlung oder vor dem Inkraft- treten des BGB. durch Landesgesetz gleichgestellt worden

sind, bleiben die Vorschriften der Landesgesetze und nach Maßgabe der Landesgesetze die Vorschriften der Hausverfassungen unberührt.

Das gleiche gilt zugunsten des vormaligen Reichsadels und derjenigen Familien des landsässigen Adels, welche vor dem Inkrafttreten des BGB. dem vormaligen Reichs- adel durch Landesgesetz gleichgestellt worden sind.

26