Diese Entwicklung erfolgte nicht innerhalb einer Generation. Die Bauern der dritten oder vierten Generation wußten gar nicht mehr, daß es ihre Väter oder Großväter waren, die den Rittern und dem Herzog diese Macht gegeben hatten. Ihre Dienstbarkeit gegen diese Herren, ihre Lieferungen zu deren Unterhalt galten bereits als überliefertes Recht. Und dieses Recht wurde weiter ausgebaut; es wurde erblich für die Nachkommen der Ritter. Nicht mehr der dem Stamme geleistete Gegendienst, der Schutz der Bauern nach außen hin, begründete das Recht, von der Arbeit der andern zu leben, sondern die Geburt als Sohn oder Tochter eines Ritters.
Das hatten die Alten nicht gewollt, denn es war unvernünftig. Die, Alten hatten kein Vorrecht der Geburt schaffen wollen; es war doch das gleiche Blut, das in ihren Adern floẞ. Und die Nachkommen der ehemaligen Reiter eigneten sich weder nach geistigen noch nach körperlichen Eigenschaften alle zum Schutz ihrer Mitmenschen.
Erst recht unsinnig wirkte sich die eigenmächtige Standeserhebung des Herzogs aus. Aus dem Stammesgebiet machte er sein persönliches und erbliches Eigentum. Sein ältester Sohn wurde sein Nachfolger, ohne Rücksicht darauf, ob er zur Regierung seines Herzogtums fähig war. Die Alten hatten die Führung dem Tüchtigsten anvertraut; nun mußten sich ihre Nachkommen auch den Befehlen eines Schwächlings unterordnen, nicht selten eines Krüppels oder Idioten. Die Macht der Ueberlieferung lieferte die Bauern der Willkür aus, machte sie zu rechtlosen Sklaven, wo sie ursprünglich gleichberechtigte Stammesgenossen waren; die Macht der Tradition schuf einen Standesunterschied, schuf geborene Herren und Knechte, deren Herkunft auf denselben Ahnen zurückführte.
Durch Kämpfe untereinander unterwarfen sich einzelne Herzöge mehrere andere und wurden Könige. Die Könige bezahlten Ritter für ihre Dienste mit Grundbesitz, der vorher Allgemeingut gewesen war; nicht nur der Grundbesitz, sondern
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