Handeln den gegebenen Anweisungen entsprach; bessere Einsicht hätte ja nicht dazu führen können, anders zu handeln als vorgeschrieben war. So verließ man sich in allem auf die Weisheit da oben, nahm das Gute wie das Böse als unabwendbar hin. War man mit den Lebensverhältnissen zufrieden, dann bedeutete dies, daß man sie der Obrigkeit zu danken habe. Empfand man Grund zu klagen, dann murrte man wider die Obrigkeit, wußte aber, daß Widerstand dagegen zwecklos war. Zum Bewußtsein eigener Verantwortung konnte man unter solchen Umständen nicht kommen.
Solange noch alle Menschen so leidlich ihre Nahrung fanden, war dieser Zustand für die Massen bequem und für die Obrigkeit vorteilhaft; die jeweiligen Machthaber richteten sich den Staat so ein, wie er ihren Interessen diente. Nachdem aber durch zwei Weltkriege keine Obrigkeit zu finden ist, welche der allgemeinen Not zu steuern vermag, muß das Volk jetzt in seiner Gesamtheit die Verantwortung übernehmen, muß selbst überlegen, und muß vorher überlegen, was in seinem Gesamtinteresse geschehen soll. Von diesem Bewußtsein muß das Mitbestimmungsrecht getragen sein, wenn sein Ergebnis zum Guten führen soll. Es muß sich also jeder, der mitbestimmt, vorher ein Urteil bilden, was möglich und was zweckmäßig ist; wo man etwas verlangt, da muß man auch nachweisen können, woher die Mittel dazu genommen werden sollen.
Ein Volk in seiner Gesamtheit oder auch nur in seiner Mehrheit dahin zu bringen, ist schwer, wenn dieses Volk bisher zu kritikloser Gefolgschaft erzogen wurde und an gedankenlose Hinnahme der gegebenen Tatsachen gewöhnt ist.
Auch die Republik war nur die neue Obrigkeit. Ein Unterschied lag nur darin, daß man in alles dreinreden durfte. Die Verantwortung wälzte man auch weiterhin auf diese Obrigkeit ab; denn dazu hatte man sie ja gewählt. Sogar in den Arbeiterorganisationen sah man im ,, Verband" nicht die Gemeinschaft
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