menschliche Natur so geschaffen, daß eine Staatsgewalt notwendig ist. Diese letztere Auffassung entspricht der christlichen Staatsidee. Man spricht daher von einer absoluten Volkssouveränität, wie der Liberalismus meint, und einer relativen Volkssouveränität, die schon seit Jahrhunderten in der Kirche anerkannt ist.
Das Wesen der Demokratie besteht also nicht darin, daß das Volk selbst die Herrschaft ausübt im Sinne der Volksherrschaft, sondern darin, daß das Volk die Staatsgewalt überträgt und unter Umständen auch wieder zurückfordert. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: wem das Volk die Gewalt überträgt,
auf wie lange und
ob das Volk sich selbst bei der Ausübung der Staatsgewalt einschaltet wie im Parlamentarismus oder nicht.
Das sind reine Zweckmäßigkeitsfragen, die mit der Weltanschauung zunächst nichts zu tun haben.
Anders steht es mit der Frage, wie die Staatsgewalt gehandhabt wird und was die Staatsgewalt den Staatsbürgern zumutet. Demokratie ist zunächst nur eine Regierungsform, nur ein Gefäß, noch kein Inhalt. Wert und Berechtigung der Demokratie hängen von dem Inhalt ab. Wir haben es in Deutschland in den letzten Jahren erlebt, daß man mit der Form der Demokratie auch die Diktatur errichten kann, und Karl Marx hat offen gesagt, daß die Demokratie nur ein Mittel sei, um einmal die Diktatur des Proletariats aufzurichten. Wir können also mindesten vier verschiedene Demokratien unterscheiden: Kommunistische Demokratie( Moskau ). Faschistische Demokratie( Potsdam ) Liberale Demokratie( Weimar ).
Christliche Demokratie.
Die ersten beiden streben die Diktatur an, d. h. sie lassen die Grundrechte der Menschen nur gelten, solange sie ihrem Zweck dienen. Die liberale und die christliche Demokratie dagegen fußen auf den sogenannten Grundrechten der Menschen, die freilich von den beiden verschieden begründet werden. Der Liberale sieht in den allgemeinen Menschenrechten einfach eine Tatsache, die unter allen Umständen verteidigt werden muß, der Christ aber sieht in ihnen eine vom Schöpfer den Menschen gegebene Würde, ein Recht, das niemand antasten darf.
Die Grundrechte der Menschen sind: Freiheit: persönliche Freiheit,
Religionsfreiheit, Gewissensfreiheit,
48


