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nen Menschen. An zweiter Stelle in der christlichen Gesellschafts­ordnung steht also der Mensch. Er ist die Krone der Schöpfung, der Herr der Welt. Der Mensch ist älter als der Staat, hat eigene Rechte, Wert und Würde, vom Schöpfer verliehen, die ihn niemand nehmen darf, auch der Staat nicht. Hier wurzeln die viel genannten ,, Grund­rechte der Menschen", die allgemeinen Menschenrechte.

Das christliche Menschenbild erhebt sich hier in seiner gigantischen Größe. Der Mensch, von Gott erschaffen, besteht aus Leib und Seele. Er ist Knecht Gottes und Kind Gottes, Herr der Welt und Diener seiner Brüder. Er ist geschwächt durch die Erbsünde, erlöst durch Christus, berufen durch die Gnade zur Gemeinschaft in Gott . Nur eine Gesellschaft, die die ganze Ausstattung des Menschen, die ihm vom Schöpfer in die Wiege gelegt wurde, anerkennt und respektiert, kann hoffen, daß Ordnung bleibt und der Kosmos nicht zum Chaos wird.

Das Prinzip der Vielheit. Die Gesamtheit der einzelnen Indi­viduen bildet die Gesellschaft, die Vielheit. Aber diese Vielheit ist keine Masse, sondern eine Gesellschaft, die zur Gemeinschaft berufen ist von ihrem Schöpfer. In der Gesellschaft kommt das Ganze zu kurz, in der Masse kommt der einzelne zu kurz, nur in der Gemeinschaft haben beide ihre vollen Rechte gewahrt. Auch hier tut sich ein Ab­grund auf zwischen christlicher und sozialistischer Gesellschaftsauf­fassung. Das schwierige Problem von Individuum und Gemeinschaft läßt sich nur lösen auf dem Hintergrund der theistischen Schöpfungs­ordnung.

Das Prinzip der Gliederung. Nun lassen sich allmählich die Grundlagen der natürlichen, vom Schöpfer gewollten Glieder er­kennen. Im Zentrum steht Gott , ihm gegenüber der Mensch. Dann kommt drittens die Gesellschaft, und dann folgen vier Gliedgemein­schaften, d. h. Gemeinschaften, die vom Schöpfer gewollt sind, weil sie einem natürlichen Bedürfnis des einzelnen entsprechen; Gemein­schaften, die daher ursprünglichen Rechts sind, weder von Menschen erfunden oder gestiftet, noch auch von Menschen oder etwa vom Staat abhängig, so daß sie etwa eines Tages aufgelöst werden könn­ten, wie man einen Verein auflöst. Das ist ein sehr wichtiges und beachtenswertes Kapitel, das in seiner ganzen Bedeutung nur selten erkannt wird.

Diese Gliedgemeinschaften entsprechen zunächst dem doppelten Trieb des Menschen, dem Gattungstrieb und dem Erhaltungstrieb. Der Mensch soll nach dem Willen des Schöpfers das Leben, das er empfangen, weitergeben. Nachdem der Mensch nach christlicher Auf­fassung ein doppeltes Leben hat, das natürliche und das übernatür­liche Leben, soll eine zweifache Gliedgemeinschaft dafür sorgen, daß

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