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konnte. Die Exekution mußte von Häftlingen ausgeführt werden und geschah unter Aufsicht der SS.

Manchmal wurden aus irgendwelchen Gründen Häftlinge erhängt, um ein abschreckendes Beispiel für die anderen zu konstatieren. Hatte sich ein Gefangener durch renitentes Ver- halten strafbar gemacht oder war einer bei Diebstahl ertappt worden, wurde er kurzerhand ohne Urteil oder Verhör in den Hof des Kremos gejagt, dort in einen Schacht gestoßen, der in einen Keller mündete. Hier wurde er dann von einem SS-Mann gefaßt, hochgerissen, gewürgt und an die Wand gehängt. Mit einer Schlinge um den Hals wurde er so lange gewürgt, bis er erstickte. Häufig wurden diese Opfer dann mit einer Holzkeule noch erschlagen, in den elektrischen Fahrstuhl geworfen und in den Verbrennungsraum gefahren. Hier wur: den wiederholt Polen , nur um die übrigen abzuschrecken, erhängt in einem Falle gleichzeitig 25 Mann. Im Monat März 1945 wurden hier letztmals 16 Mann auf Befehl des Reichsführers SS Himmler erhängt.

Die SS hatte hier besondereStrafmethoden: Man ließ den Verurteilten, d.h. das Opfer... denn ein Urteil wurde ihm nie gesprochen, oft stundenlang unter dem Galgen mit der Schlinge um den Hals stehen. Mir ist ein Fall aus der letzten Zeit bekannt, wo man Verurteilte 23 Tage stehen ließ. Wenn diese Opfer dann fast am Zusammenbrechen, sich

kaum mehr aufrecht erhalten konnten denn man ließ sie ohne