Schuld und Sühne
Zur Feststellung und Bestrafung der Personen, die für die Greueltaten in den Konzentrationslagern verantwortlich sind, ist jetzt ein langwieriges, aber im Grunde doch sehr einfaches Verfahren notwendig. Die Tatbestände sind ja längst kein Geheimnis mehr und es stehen mehr Zeugen zur Verfügung, als man jemals vernehmen kann. Kritik an der langen Dauer der Prozesse ist durchaus unbegründet. Die Kritiker mögen bedenken, daß unter ihrem Regime Hunderttausende jahrelang ohne Anklage und Urteil hinter dem Stacheldraht gesessen sind.
Zu der Frage, nach welchen Grundsätzen die Strafen verhängt und vollzogen werden sollen, möchte ich mich aus einem bestimmten Grund, über den gleich zu sprechen sein wird, auf die Ansicht eines hohen deutschen Verwaltungsbeamten und Juristen berufen: ,, Alle Verbrechen, die die Nationalsozialisten begangen haben, müssen- in entsprechender Analogie nach jenen Gesetzen, allgemeinen Rechtsnormen und Modalitäten des Strafvollzuges gesühnt werden, die zur Zeit der Tat in Kraft standen, nicht aber nach den humanen Gesetzen und Methoden, die nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches zur Geltung kommen werden."
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Ich berufe mich auf diese Meinung, denn sie ist ein Vermächtnis eines sehr verehrungswürdigen Mannes, dem es nicht mehr vergönnt war, den Zusammenbruch des Dritten Reiches zu erleben. Er äußerte sie wenige Wochen vor dem 20. Juli 1944, als wir uns in der Verborgenheit eines kleinen Dorfes im Westerwald über vergangene und kommende Dinge unterhielten. Bald darauf endete er auf einem Galgen Hitlers , der Reichskommissar und Oberbürgermeister von Leipzig , Doktor Goerdeler . Er hat sein Volk leidenschaftlich geliebt und an der deutschen Schmach schmerzvoll gelitten. Sein Einsatz, über dessen Höhe er sich keinem Zweifel hingab, war vergeblich, das deutsche Volk muẞte den Kelch bis zur letzten Neige leeren, aber er ist als Held für sein Volk gefallen. Dies der Grund, warum ich seine Meinung über Sühne und Strafvollzug hier festhalte.
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