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Nacht über Deutschland : Erinnerungen an Dachau ; ein Beitrag zur Kulturgeschichte des Dritten Reiches ; aus dem literarischen Nachlaß / von Walter Adam
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lingen zu einer wahren Kunst entwickelt, war für alle ein Grund zu ständiger Angst und für viele auch Ursache schwerer Bestrafungen. Strohsack, Kopfpolster, Leintücher und Decke mußten in der Form eines flachliegenden, vierseitigen Prismas vollkommen eben, scharf­kantig und glatt hingelegt sein. Die Ausmaße waren auf den Zentimeter genau vorgeschrieben, zum Glätten der Decken mußten eigene Bügelbretter verwendet werden. Aber nicht nur das einzelne Bett war mit geometrischer Präzision zu bauen, sondern die Betten einer ganzen Längsreihe mußten vollkommen egalisiert sein. Der kleinste Fehler, etwa eine Falte im Leintuch, eine flache Mulde im Strohsack oder ein kleines Gefälle gegen die Horizontale genügte für eine Lagerstrafe, zumindest aber wurden die beanstandeten Betten zusammengerissen und mußten in der Freizeit wieder gebaut" werden. Dabei war dieser Triumph deutschen Kommißgeistes ekel­erregend unhygienisch, denn die Betten wurden auf diese Weise nie gelüftet. Die durch und durch verstaubten Decken und die selten gewechselten Leintücher wurden im Gestank und im Gedränge des überfüllten Schlafraumes noch körperwarm zusammengelegt, zu­sammengebügelt und gepreßt, so daß kein Hauch frischer Luft an sie herankonnte. Außerlich glatt und in peinlichster Ordnung, innerlich verschmutzt so wurden die Betten zu einem Symbol des Systems. Eine ähnliche unsaubere Ordnung galt für die Handtücher. Sie mußten stets vollkommen rein und gebügelt im Spind hängen. Die Folge war, daß man sie wenig benützte und sich lieber mit einem Putzlappen abtrocknete.

Das Geschirr aus Leichtmetall, bestehend aus einer Eßschüssel, einem Teller und einem Trinkbecher, konnte nur mit eiskaltem Wasser gewaschen werden, mußte aber stets spiegelblank geputzt und poliert sein. Ein trüber Fleck auf dem Metall oder eine Spur von Feuchtig­keit unter den angeschraubten Griffen genügte für eine Lagerstrafe. Der Spind durfte auf der Innenseite nicht die leiseste Spur einer Benützung zeigen, daher mußten die Holzflächen mindestens einmal in der Woche mit Glaspapier abgerieben werden. Für die Aufbe­ein paar wahrung der armen, kleinen Habseligkeiten des Häftlings Taschentücher, eine Pfeife oder ein Päckchen Tabak, der Rasier­apparat, das Papier für den nächsten Brief und dergleichen es genaue Vorschriften, deren Nichteinhaltung leicht am Pfahl enden konnte. Ein Häftlingsspind war ungefähr 30 Zentimeter breit und

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