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Nacht über Deutschland : Erinnerungen an Dachau ; ein Beitrag zur Kulturgeschichte des Dritten Reiches ; aus dem literarischen Nachlaß / von Walter Adam
Entstehung
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Das Lager

Während des ersten Weltkrieges stand in einem Wald unweit der Bahnstation Dachau eine große Munitionsfabrik, die im Jahre 1919 auf Grund des Versailler Vertrages geschleift werden mußte. Einzelne übriggebliebene Objekte und Baracken bildeten den Grundstock zu dem berüchtigten Konzentrationslager Dachau . Von den alten Mauern sind aber kaum mehr Spuren zurückgeblieben. Das Häftlingslager, das. Lager der Totenkopf-SS, ein Truppenlager der Waffen-SS mit allen modernen Einrichtungen, eine Siedlungskolonie für verheiratete SS-Angehörige, Garagen, Werkstätten und Magazine wurden ganz neu aufgebaut und bildeten eine Stadt für sich. Erst knapp vor Kriegs- beginn waren alle Arbeiten vollendet. An Geld für Zwecke der SS wurde nie gespart, aber die Riesenarbeit, die da sechs Jahre geleistet wurde, war fast ausschließlich unbezahlte Häftlingsarbeit.

Das alte, bierselige Landstädtchen Dachau liegt eine halbe Stunde vom Lagergelände entfernt. Die Bewohner hatten zwar vom Konzentra- tionslager einige materielle Vorteile, aber sie waren der SS nicht gerade freundlich gesinnt und sehr ungehalten, daß ihr Heimat- städtchen, einst ein Hauptsitz bayrischer Fröhlichkeit, nun in 2 ganzen Welt so schandvoll bekannt geworden war.

Das eigentliche Häftlingslager befand sich im Ostteil der gesamten Anlage und bildete ein Rechteck von ungefähr 520 m Länge und 260 m Breite. Dieses Rechteck war von mehreren Hindernissen um- säumt: einem tiefen Graben, einem elektrisch geladenen Stacheldraht- hindernis und einer hohen Mauer. Im Westen, wo das Häftlingslager an das SS -Lager grenzte, war statt der Mauer ein breiter Wasserkanal. Indiese Lagerumfassung waren sieben gemauerte, stockhohe Wach- türme mit eingebauten Maschinengewehren eingefügt. Die Türme waren so angelegt, daß jedes Plätzchen im Lager wenigstens von einem Turm aus bestrichen werden konnte. Die Wachen waren ver- pflichtet, auf jeden Häftling, der sich nachts zwischen Abpfeifen und Tagwache außerhalb der Barable aufhielt, ohne Anruf zu schießen. Ebenso hatten die Türme zu feuern, wenn ein Häftling den Versuch wagte, über die Hindernisse hinwegzukommen. Dies geschah selten und endete immer tödlich.

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