Die Strafen im Konzentrationslager steigerten sich bis zum planmäßigen Mord. Die jüdischen Häftlinge waren vor allem die Objekte dieser Untermenschen. Am Tage stand die sogenannte große Postenkette im Abstand von einhundertfünfzig Meter. Wer sich über diese Postenkette hinausbewegte, wurde erschossen. Es haben viele durch Überschreiten der Bewegungsgrenze den Freitod gesucht. Was aber taten diese Teufel in Menschengestalt? Sie rissen den wehrlosen Häftlingen die Kappe vom Kopf und warfen sie etwa zwanzig Meter durch die Luft über die Postenkette hinaus. Nun wurde dem Häftling strengstens befohlen, die Mütze zurückzuholen- um ihn ,, auf der Flucht" meuchlings zu erschießen. Der jeweilige 44- Mann machte dann an den Lagerführer die Meldung: Häftling X Nr.... auf der Flucht erschossen! Da der Wachmann in Würdigung seiner besonderen Aufmerksamkeit acht Tage Sonderurlaub erhielt, gab dieses Verfahren reichlich Anlaß zur Verschaffung eines Sonderurlaubs! Er selbst, der 44- Mann, begab sich, ohne sich über den Mord, den er begangen hatte, Gedanken zu machen, mit seinem Mädchen auf Fahrt, genoẞ alle irdischen Freuden, war vergnügt, praßte und schlemmte. Irgendwo aber weinte eine Witwe um ihren Mann, Kinder um ihren Vater, eine Mutter um ihren Sohn, der ,, auf der Flucht" erschossen worden war.
Eine beliebte, andere Strafmethode war der sogenannte ,, Sandhügel". Bei dieser Tortur mußte das Opfer von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang mit dem Gesicht der Sonne zugekehrt auf einem Fleck stehen bleiben. Im glühendsten Hochsommer mußte er dabei zwei Paar Unterhosen,
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