führer gemacht unter drastisch gefälschter Darstellung des ,, Vergehens". Von diesem Herrn" Lagerführer wurden dann fünfundzwanzig bis fünfundsiebzig Stockhiebe verhängt oder zwei Stunden ,, Baum", kriechen oder robben und manches andere mehr. Erst vom Jahre 1942 an gingen die Strafmeldungen nach Berlin zum Reichshauptsicherungsamt, der Stelle, die alle Schutzhaftbefehle ausgestellt hatte. Das bedeutete bei weitem keine Vermenschlichung oder gar Abstellung der Verhältnisse. Die Stockhiebe wurden von dort nur schriftlich bestätigt!
Zumeist am Freitagabend jeder Woche mußten alle Häftlinge auf dem großen Appellplatz, der über 50 000 Menschen fassen konnte, antreten und den Exekutionen beiwohnen. Da war eimal der ,, Bock", auf dem der zu bestrafende Häftling festgeschnallt wurde. Mit gedörrten Ochsenschwänzen( Ochsenziemern) erhielt er dann seine Auszahlung". Auf jeder Seite stand ein 44- Mann und schlug weit ausholend mit gewaltiger Wucht zu. Wenn jeder von ihnen einmal zugeschlagen hatte, zählte es als ein Hieb. Der Häftling hatte also mit fünfundzwanzig Schlägen, weil Doppelhiebe, insgesamt fünfzig Stockhiebe erhalten. Es waren nur wenige, die dadurch, daß sie die Zähne zusammenbissen, diese fürchterliche Tortur ausstehen konnten, ohne einen Laut von sich zu geben. In den meisten Fällen brach ein Schreien und Schluchzen der Gequälten los. Selbst zehnjährige Buben, auch solche waren im Lager, waren von diesen Unmenschlichkeiten durch ihre Jugend nicht geschützt. Selbstverständlich brüllten und stöhnten sie, daß den übrigen bei aller inzwischen erworbenen Härte das Herz zu brechen
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