mit als überzeugter Anhänger der nationalsozialistischen Gewaltherr- schaft, insbesondere ihrer Rassenlehre, offen bekannt zu haben.
Die Angeklagten Felix Krebs und Marianne Tietge geb. Haubold in den Jahren 1940 bis 1944 bzw. 1942 bis 1945 im Hasag-Arbeitslager in Kamienna und Tschenstochau sich an Tötungen und sonstigen Grau- samkeiten gegenüber polnischen Staatsangehörigen jüdischer Rasse- zugehörigkeit beteiligt, diese völkerrechtswidrig behandelt und sich da- mit im gleichen Zeitraum als überzeugte Anhänger der nationalsoziali- stischen Gewaltherrschaft, insbesondere ihrer Rassenlehre, offen bekannt zu haben; die Angeklagte Tietge außerdem in den Jahren 1942 bis 1945 ihre Stellung als Meisterin unter der nationalsozialistischen Ge- waltherrschaft zur Begehung von Erpressungen ausgenutzt zu haben.
Die Angeklagten Kurt Burzlaff, Walter Gleisberg, Erich De- ehant, Herbert Koch, Emil Kalinowski, Walter Knöfler, Martin Köhler, Karl Genthe, Kurt Mörschner und Leo Stanko in den Jahren 1940 bis 1944 im Hasag-Arbeitslager in Kamienna sich an Grau- samkeiten gegenüber polnischen Staatsangehörigen jüdischer Rasse- zugehörigkeit beteiligt und diese völkerrechtswidrig behandelt, sowie im gleichen Zeitraum sich als überzeugte Anhänger der nationalsoziali- stischen Gewaltherrschaft, insbesondere ihrer Rassenlehre, offen bekannt zu haben; der Angeklagte Burzlaff außerdem seine Stellung als Vize- meister in Kamienna zur Ausübung von Zwang gegenüber jüdischen Häftlingen ausgenutzt zu haben.
Der Angeklagte Erich Espenhayn in den Jahren 1944 und 1945 im Hasag-Arbeitslager in Kamienna und Tschenstochau sich an Grausam- keiten gegenüber polnischen Staatsangehörigen jüdischer Rassezugehö- rigkeit beteiligt und diese völkerrechtswidrig behandelt, sowie seine Stellung als Unterführer zur Ausübung von Zwang gegenüber jüdischen Häftlingen ausgenutzt und sich damit als überzeugter Anhänger der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, insbesondere ihrer Rassen- lehre, offen bekannt zu haben.
Die Angeklagten Gustav Leipnitz, Erich Graichen und Hans Färber in den Jahren 1943 bis 1945 im Hasag-Arbeitslager Kamienna bzw. Tschenstochau bzw. Schlieben sich an Grausamkeiten gegenüber polnischen Staatsangehörigen jüdischer Rassezugehörigkeit beteiligt, diese völkerrechtswidrig behandelt und sich damit als überzeugte An- hänger der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, insbesondere ihrer Rassenlehre, offen bekannt zu haben.
Der Angeklagte Gustav Kuhne in den Jahren 1940 bis 1943 durch seine Stellung und Tätigkeit als kaufmännischer Direktor des Hasag-
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