direktor des Werkes C der Hasag in Kamienna der nationalsozialisti­schen Gewaltherrschaft außerordentliche Unterstützung gewährt zu haben; in den Jahren 1942 bis 1944 im Hasag- Arbeitslager in Kamienna. sich an Tötungen und anderen Grausamkeiten gegenüber polnischen Staatsangehörigen jüdischer Rassenzugehörigkeit beteiligt und diese völkerrechtswidrig behandelt zu haben; im gleichen Zeitraum in Kami­enna seine dortige Stellung zur Ausübung von Zwang ausgenutzt zu haben; sich damit als überzeugter Anhänger der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, insbesondere ihrer Rassenlehre, offen bekannt zu

haben.

Der Angeklagte Willi Seidel sich in den Jahren 1940 bis 1944 im Hasag- Arbeitslager in Kamienna an Tötungen und sonstigen Grausam­keiten gegenüber polnischen Staatsangehörigen jüdischer Rassenzuge­hörigkeit beteiligt zu haben; in den Jahren 1940 bis 1944 in Kamienna ausländische Zivilarbeiter völkerrechtswidrig behandelt zu haben und gleichzeitig für Zwangsverschleppungen jüdischer Einwohner nach dem Hasag- Arbeitslager in Kamienna verantwortlich zu sein; im gleichen Zeitraum seine Stellung als Betriebsleiter in Kamienna zur Ausübung von Zwang gegenüber jüdischen Häftlingen ausgenutzt, und sich als überzeugter Anhänger der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, ins­besondere ihrer Rassenlehre, offen bekannt zu haben; durch seine Stel­lung und Tätigkeit in Kamienna wesentlich zur Stärkung und Erhal­tung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beigetragen zu haben; in den Jahren 1940 bis 1944 in Kamienna seine Stellung als Betriebs­leiter unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zur Begehung von räuberischen Erpressungen gegenüber jüdischen Häftlingen aus­genutzt zu haben.

Der Angeklagte Alfred Wagner in den Jahren 1942 bis 1944 im Arbeitslager der Hasag in Kamienna sich an Tötungen und sonstigen Grausamkeiten gegenüber polnischen Staatsangehörigen jüdischer Rasse­zugehörigkeit beteiligt und diese völkerrechtswidrig behandelt zu haben; in der gleichen Zeit in Kamienna seine Stellung als Meister unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zur Begehung von Erpressun­gen ausgenutzt und sich als überzeugter Anhänger der nationalsoziali­stischen Gewaltherrschaft, insbesondere ihrer Rassenlehre, offen be­kannt zu haben.

Der Angeklagte Reinhard Neumerkel in den Jahren 1943 bis 1945 im Hasag- Arbeitslager in Kamienna sich an Tötungen und sonstigen Grausamkeiten gegenüber polnischen Staatsangehörigen jüdischer Rasse­zugehörigkeit beteiligt, diese völkerrechtswidrig behandelt und sich da­

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