Nach Schluß der Beweisaufnahme erteilt sodann der Vorsitzende dem Generalstaatsanwalt als erstem das Wort zur Begründung der Anklage. Dr. Helm ging zunächst auf die Hintergründe dieses Prozesses ein und versucht die gesellschaftlichen Zusammenhänge zu erforschen, die zu den Ungeheuerlichkeiten von Kamienna geführt haben.
Er zeigt dem Gericht Beispiele aus der betrüblichen Geschichte der Menschheit vom Mittelalter bis zur Neuzeit, die den Methoden Kamienna's sehr ähnlich sehen. Er bewies schließlich an Aussprüchen Hitlers , daß die Angeklagten sich zum willigen Werkzeug dieses größten Verbrechers aller Zeiten benutzen ließen, und er schloß sein Plädoyer mit den Versen von Erich Weinert , die den Richtern als Richtschnur und Leitmotiv dienen sollten:
,, Wir sind noch da, nicht müde des Gefechts, Wir schreiten über die im Kampf Verglühten. Wir scheuchen aus der Dämmerflut der Mythen Die Henkermeister und die Troglodyten, Bis siegreich aufflammt über dem Gekrächz
Das Wort der Wahrheit und das Wort des Rechts."
Nach dem Generalstaatsanwalt erhielt die erste Staatsanwältin Frau Dr. Kroschel das Wort. Sie ließ noch einmal die in der Hauptverhandlung bekundeten Aussagen der Zeugen lebendig werden, und geißelte mit großer Schärfe das Verhalten der Angeklagten in der Hauptverhand; lung, indem keiner den Mut aufbrachte, für seine Taten einzustehen. Zum Schluß ihres mehrstündigen Plädoyers stellte sie namens der Staatsanwaltschaft folgenden Antrag:
a) Einstufung der Angeklagten Kuhne, Dr. Rost, Krebs, Seidel, Burzlaff, Gleisberg, Dechant, Koch, Kalinowski, Knöfler, Köhler, Tietge, Wagner, Espenhayn, Genthe, Mörschner, Stanko, Voigtländer, Andersohn, Krüger, Neumerkėl, Graichen, Färber und Leipnitz als
b)
Hauptverbrecher
im Sinne der Direktive 38 und Auferlegung der obligatorischen Sühnemaßnahmen nach Abschnitt II, Artikel II, Ziffer 8 des
Alliierten Kontrollrates.
Todesstrafe
hinsichtlich der Angeklagten Dr. Rost, Willi Seidel, Neumerkel, Alfred Wagner.
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