1eD des
d)“ Fünfzehn Jahre Zuchthaus
e) Zehn Jahre Zuchthaus
hinsichtlich der Angeklagten Gustav Kuhne, Kurt Burzlaff, Walter Knöfler, Erich Espenhayn, Kurt Mörschner, Emil Kalinowski, Walter Gleisberg, Herbert Koch, Karl Genthe, Stanko und Leipnitz.
f) Fünf Jahre Gefängnis hinsichtlich der Angeklagten Voigtländer, Krüger und Ander- sohn. g) Einstufung des Angeklagten Krosta als Verbrecher
im Sinne der Direktive 38 Abschnitt II, Artikel II, Ziffern 3 und 9 des Alliierten Kontrollrates.
h) Ein Jahr sechs Monate Gefängnis hinsichtlich des Angeklagten Krosta.
Für die Nebenklägerin sprach zunächst Rudi Lehmann , der Kreis- sekretär der VVN Leipzig . Im Namen der gemordeten deutschen Anti- faschisten forderte er in eindrucksvoll-bewegten Worten volle Sühne vom Gericht für die Untaten der Angeklagten.
Danach ergriff Rechtsanwalt Dr. Fritz Grunsfeld, Leipzig , das Wort, um dem Gericht klar zu machen, was gerade die Juden während der schlimmen Zeit des Hitlerterrors erleiden mußten.
Er beleuchtete in seinem Plädoyer noch einmal jede einzelne Zeugen- aussage und jedes dem einzelnen Angeklagten vorgeworfene Verbrechen, wobei er nicht nur an Hand des Strafgesetzbuches, sondern auf Grund ständiger Rechtsprechung ergangener Urteile und der Haager Land- kriegsordnung die gerechte Sühne forderte.
Nach ihnen hatten die Verteidiger der Angeklagten das Wort. Sie versuchten zwar alle möglichen Gründe zu finden, um wenigstens noch zu retten, was zu retten war, denn das ist nicht nur ihre Aufgabe, son- dern auch ihre Pflicht als Verteidiger. Aber angesichts der Tatsache, daß an den Zeugenaussagen nicht zu drehen und zu deuteln war, an-
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