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hatte ein leises Angstgefühl, daß diese Horde da draußen ent­decken würde, daß ich den Fotoapparat auf dem Rücken hatte. Ich hatte das Gefühl, daß ich auch ein paar verpaẞt kriegte." Der Angeklagte Dr. Rost wird dem Zeugen gegenübergestellt. Der Zeuge erklärt auf Befragen, ob die Möglichkeit bestehe, daß der dort auf dem Gelände gewesen sein könnte: Es ist schwer für mich, im Augenblick nach 4 Jahren, nachdem ich einen Men­schen nur einmal gesehen und kurz gesprochen habe, bestimmt zu behaupten, daß er das gewesen ist. Ich stelle aber fest, daß es ein Mensch vom Typ des Dr. Rost gewesen ist. Die Größe hat er, die Brille, die Redeweise; es kann ein Doppelgänger ge­wesen sein. Es war kein Blonder oder Größerer. Ich erinnere mich der Statur. Es war ein Mensch vom Typ Rost. Ich will nicht hundertprozentig behaupten, daß er es gewesen ist. Ich will das nicht auf meinen Eid nehmen."

Der Angeklagte Dr. Rost erklärt auf Befragen, ob er während einer solchen Aktion einmal auf dem Schießplatz gewesen sei: ,, Ich habe von 1944 keine Ahnung gehabt."

Nach der Einvernahme dieses Zeugen werden sämtliche bisher nicht vereidigten Zeugen vereidigt und die Beweisaufnahme geschlossen, und die Verhandlung auf den 14. Dezember vertagt.

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Der letzte Tag der Beweisaufnahme brachte die Sachverständigen­gutachten, die ja nur das erbrachten, was aus dem Gang der Verhand­lung bereits ersichtlich war, nämlich, daß keiner der Angeklagten einen geistigen Defekt hatte. Aber darüber hinaus geißelte der Sachverstän­dige scharf das Verhalten des Angeklagten Rost, indem er auf eine an ihn gerichtete Frage, ob es möglich sei, daß Rost sich der hier zur Sprache gekommenen Tatsachen nicht mehr erinnern könne, wie folgt antwor­tet: ,, Ich erkläre das für Schwindel."

Der letzte Zeuge Wolf hat dann dem Gericht eine packende Schil­derung seiner Erlebnisse in Kamienna gegeben. Eindrucksvoller als die­ser an der ganzen Angelegenheit unbeteiligte Zeuge hätte niemand dem Gericht die wahren Zustände in Kamienna schildern können. Der Zeuge stellte mit seiner Aussage eindeutig unter Beweis, daß die Angeklagten während der ganzen Dauer der Verhandlung die Unwahrheit sagten, als sie erklärten, nicht gewußt zu haben, was in Kamienna vorging. Was der Zeuge in nur einer Woche miterlebte, wollten Hasag- Ange­stellte, die jahrelang in Kamienna tätig waren, nicht wissen.

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