Morgen kam der Werkschutzmann und holte mich ab, damit ich 25 Stock­schläge bekommen sollte. Der Werkschutzmann hat mich tatsächlich mit­genommen, mir aber nur 15 Stockschläge gegeben, weil er Mitleid hatte. Ich konnte nicht mehr gehen. Der Werkschutzmann befahl, daß ich zurück­getragen werde."

Die Tietge bestreitet auch das. Durch Befragen der Zeugin wird aber einwandfrei geklärt, daß der Werkschutzmann erklärt habe, sie be­käme die Schläge auf Anweisung der Tietge.

Die Zeugin Zaks aus Landsberg , die die Angeklagten Köhler und Tietge wiedererkennt, wird danach vernommen. Aus ihrer Aus­sage geht hervor, daß sie bei Köhler arbeitete. Köhler kam eines Tages an ihre Maschine und behauptete, daß sie sowohl wie ihre Arbeits­kollegin Schmelz gemacht hätten. Er ließ beide zur Wache führen, wo sie je 25 Stockschläge auf das nackte Gesäß bekamen. Von der Wache zurückgeführt mußten beide zu Köhler ins Büro, und dort hat er sie dann aufgefordert, sich zu entblößen, damit er sich überzeugen könne, ob sie auch die Stockschläge bekommen haben. Köhler bestreitet nicht, die Zeugin zur Wache geführt zu haben, bestreitet aber, daß er sich habe die Folgen zeigen lassen.

Die Zeugin erklärt jedoch: ,, Ich kann das beeiden."

,, Die Tietge", so sagt die Zeugin ,,, war bei uns allen als, Marianne' bekannt. Kameradinnen erzählten, daß die Tietge Tag für Tag Frauen und Mädchen zum Werkschutz führen ließ. Marianne ist einmal zu mir gekommen und hat herumgesucht. Da nahm sie eine gefüllte Kiste in die Hand und wollte damit werfen. Ich sah, was los war, und bin ausgewichen. Die Kiste ist direkt mir vors Gesicht gekommen. Wenn die Kiste mir ins Gesicht gekommen wär, wäre ich tot gewesen."

Die Tietge bestreitet auch diesen Vorgang.

Die als nächste vernommene Zeugin Zylberstein aus Landsberg bekundete ebenfalls von den ,, Heldentaten" des Herrn Wagner. Auch sie war Augenzeugin, wie sich Wagner einen Spaß daraus machte, Häftlinge zu mißhandeln. Auch sie hat gesehen, wie sich die Häftlinge ausziehen mußten und sich gegenseitig mit Drahtbürsten abreiben, bis die Körper vollkommen blutig waren. Sie hat ebenfalls gesehen, wie Wagner dann Schmierseife zum Einreiben verabreichte.

Diese und ähnliche bereits vorher von anderen bekundeten Miẞhand­lungen können auch jetzt den Angeklagten Wagner nicht dazu bewegen, etwas zuzugeben. Im Gegenteil, er bestreitet nach wie vor, jemals Drahtbürsten im Betrieb gesehen zu haben.

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