Rost, befragt, erklärt: ,, Von diesen Vorfällen ist mir nichts bekannt. Ich weiß gar nicht, wie Juden beten."
Der folgende Zeuge, Papla aus Weiden, erkennt Rost und Krosta
wieder und erklärt:
,, Einmal bin ich mit noch 19 Mann von Dr. Rost zum Schießplatz geschickt worden, um Gräber auszuheben. Ein paar Tage später ist Rost wieder ins Lager gekommen und hat 10 Mann aussortiert. Dann kam ein Wagen vom Krankenhaus mit 20 bis 30 Personen. Die gehen konnten, mußten gehen, die anderen wurden auf den Wagen verladen. Die Ausmusterung hat Rost persönlich vorgenommen. Zum Lagerchef Eisenberg sagte Rost: Zuerst kommt der Scheißdreck vom Revier. Ich war ganz nahe, vielleicht zwei bis drei Meter davon entfernt. Die Ausgemusterten wurden zum Schießplatz gefahren und dort in die für sie vorbereiteten Gräber gejagt und erschossen."
Der als letzter an diesem Tag vernommene Zeuge, Gold aus Fürsten feldbruck , bekundete, daß er von Köhler zur Wache geführt wurde, wo er 50 Schläge bekommen hat. Köhler hat auch viele andere Häftlinge mit der Peitsche geschlagen, das habe er selbst gesehen.
Seine Schwester habe bei der Tietge gearbeitet. Wenn sie einmal nicht gut arbeitete, schickte die Tietge sie zur Wache, wo sie 25 Schläge bekam.
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Aus dem zweiten Tag der Zeugeneinvernehmung ragte besonders die Aussage der Zeugin Kleinhorst hervor. Ihre durchaus präzisen Angaben werden vom Angeklagten Neumerkel allerdings mit der Maßgabe zugegeben, daß er ,, auf Befehl" habe Menschen erschießen müssen. Nun, schon vor Neumerkel haben viele in derartigen Prozessen Angeklagte mit derselben Ausrede operiert. Die anderen Angeklagten, Knöfler, Stanko, Köhler und die Tietge aber bedienen sich der gleichen Ausrede wie ihre Mitangeklagten am Tage zuvor: es kann sich niemand mehr erinnern. In Kleinigkeiten ist man groß; man gibt zu, geschlagen zu haben, mit der flachen Hand. Dabei bleibt man, selbst dann, wenn die Geschädigten auftreten und die zurückgebliebenen Narben zeigen.
Interessant war auch die Erklärung, die der Verteidiger des Angeklagten Rost zu Beginn der Verhandlung abgab. Danach ist er zu der Überzeugung gekommen, daß keine Bedenken gegen die hier auftretenden Zeugen bestehen. Was für Bedenken überhaupt bestehen könnten, das hat der Anwalt leider schamhaft verschwiegen.
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