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Der Kreis der direkten und indirekten Nutznießer wurde immer größer. Schließlich konnte niemand mehr eingreifen, auch wo formell die Möglichkeit bestand, den Mißbrauch der Macht im einzelnen Fall anzuprangern und auszuschalten. Praktisch verbaut wurde dieser Weg durch die politischen Zuhälterdienste der Schranzen und aller, die sich ihnen gefällig erwiesen, um sich zu bereichern oder sonstige Vorteile zu verschaffen. Aus diesem Grunde wurde auch die von Hitler versprochene Wiederaufrichtung des Deutschen Rechts sabotiert, das die materialistische Weltanschauung angeblich ausrotten sollte(!).
Für die Aufrichtung des Rechts auf der Grundlage von Brauchtum und Sitte habe ich mich seit 20 Jahren in Wort und Schrift eingesetzt, wie alle meine Arbeiten beweisen.
Unter den wenigen Papieren, die ich aus dem K.Z. gerettet habe, befinden sich meine Ahnenurkunden mit den zwei hier folgenden Urtexten, die im gleichen Wortlaut auch der Gestapo , dem Sondergericht, dem Rechtsanwalt und dem Lagerkommandanten des K.Z. vorgelegen haben, und mit denen ich Hitler sozusagen beim Wort packe.
1. Vorgänge, in denen deutschgesinnte Menschen ihrer Freiheit beraubt werden, sind sofort gewissenhaft zu prüfen und die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen.
2. Fälle von gnadenloser Angeberei, Verleumdung und Intrige sind anzuprangern, arglistige Angeber als Volksschädlinge abzuurteilen.
3. Fahrlässige Klatscherei und Gerede zu verbreiten, wird aus grundsätzlichen Erwägungen den Angebereien und Verleumdungen gleichgestellt.
4. Treulose, arglistige Sabotage guter Arbeiten gilt als Betrug am Verfasser wie am deutschen Volke.
5. Tarnug gerissener Angeber und Gauner( siehe Woldmann!) als Wahrer\ der Rechte führender Persönlichkeiten wird als Schwindel gebrandmarkt.
6. Im Rahmen der Gesamtaktion ist als besondere Aufgabe die Wahrung des Rechts auf geistiges Eigentum zu betrachten.
7. Jeder Mißbrauch der Machtmittel des Staates durch Machtstreber muß unmög lich gemacht werden.
ZU.
Diese 7 Punkte treffen auf meinen Fall z Nachsatz: Richterliche Aufgabe ist es, die Angeberinnen schadenersatzpflichtig zu machen für den Leistungsausfall, die Haftschäden, das Gerichtsverfahren und alle sonstigen Unkosten.
Gerichtet an das Sondergericht in Moabit als Beitrag zum Verfahren gegen die Verfasserin dieser Anregung.
Dr. Emmy Wagner.
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