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ZEITTAFEL
4.6. 1942
9.6. 1942
20. 10. 1942
27.5.1943
19.6. 1943
6.8.1943
19.2. 1945
20.2.1945
Vernehmung durch die Gestapo - Kommissare Klude und Schillings im Reichssicherungshauptamt Berlin , Prinz- Albrecht- Str. 8.
Durch die Vernehmung wird einwandfrei festgestellt, daß es sich um ein Intrigenspiel handelt, das vom Frauenamt der Arbeitsfront ausgeht. Es erfolgt trotzdem nicht Freilassung, sondern Unterbringung im Polizeipräsidium am Alexanderplatz mit zunächst 14 monatiger Schutzhaft.
Gegenüberstellung mit den Zeugen.
Gegenüberstellung mit der Hauptbelastungszeugin Woldmann, die bis dahin nicht aufzufinden war.
Anschließend Aushändigung des Schutzhaftbefehls, lautend auf ,, Beleidigende Äußerungen über führende Persönlichkeiten: die Reichsfrauenführerin Scholtz- Klink , die Reichsminister Dr. Goebbels , Funk, Ribbentrop ".
Sondergerichtsverhandlung in Berlin .
Urteilsverkündung: 1 Jahr Gefängnis unter Anrechnung der verbüßten Schutzhaft.
Freilassung von seiten des Sondergerichts, nicht aber von seiten der Gestapo .
Überführung von Berlin nach Ravensbrück zu weiterer ( 181/8 monatiger) Schutzhaft ,, bis Kriegsende".
Vorschriftsmäßige Meldung bei der Gestapo in Berlin ( Klude).
Schriftliche Verpflichtung, über das K. Z. zu schweigen.
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5.


