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A. IN DER HAND DER GESTAPO .

ZEITTAFEL

4.6. 1942

9.6. 1942

20. 10. 1942

27.5.1943

19.6. 1943

6.8.1943

19.2. 1945

20.2.1945

Vernehmung durch die Gestapo - Kommissare Klude und Schillings im Reichssicherungshauptamt Berlin , Prinz- Alb­recht- Str. 8.

Durch die Vernehmung wird einwandfrei festgestellt, daß es sich um ein Intrigenspiel handelt, das vom Frauenamt der Arbeitsfront ausgeht. Es erfolgt trotzdem nicht Frei­lassung, sondern Unterbringung im Polizeipräsidium am Alexanderplatz mit zunächst 14 monatiger Schutzhaft.

Gegenüberstellung mit den Zeugen.

Gegenüberstellung mit der Hauptbelastungszeugin Wold­mann, die bis dahin nicht aufzufinden war.

Anschließend Aushändigung des Schutzhaftbefehls, lau­tend auf ,, Beleidigende Äußerungen über führende Persön­lichkeiten: die Reichsfrauenführerin Scholtz- Klink , die Reichsminister Dr. Goebbels , Funk, Ribbentrop ".

Sondergerichtsverhandlung in Berlin .

Urteilsverkündung: 1 Jahr Gefängnis unter Anrechnung der verbüßten Schutzhaft.

Freilassung von seiten des Sondergerichts, nicht aber von seiten der Gestapo .

Überführung von Berlin nach Ravensbrück zu weiterer ( 181/8 monatiger) Schutzhaft ,, bis Kriegsende".

Entlassung aus dem K.Z. Ravensbrück .

Vorschriftsmäßige Meldung bei der Gestapo in Berlin ( Klude).

Schriftliche Verpflichtung, über das K. Z. zu schweigen.

er zu ent­

ner.

5.