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Aus einem 312 stündigen Verhör über meinen Werdegang, meine Lebensgeschichte, war das Gericht voll und ganz darüber unterrichtet, daß weder Haß und Neid, noch Ehrgeiz oder Gewinnsucht mich trieb, besondern Verantwortung gegenüber den Ewigen Mäch­ten, die diese Welt aufgebaut und den Menschen mit deschöpferischen Kräften ausgestattet haben, damit er in die höheren Welten hineinwachse und darin wirke. Bereits am 10. 6. 1942, also am 4. Tage der Haft, hatte ich der Gestapo ein Memorandum: Wo bleibt das deutsche Recht?" ( s. u.) und späterhin meine Lebensgeschichte unter dem Titel: ,, Stufen meines Lebens" eingereicht. Beides hatte Kommissar Klude mir in die Ma­schine zu diktieren gestattet und späterhin dem Staatsanwalt Tacik zu­gesandt, der ursprünglich mit meinem Prozeß betraut war, aber im letzten Augenblick durch den sehr viel jüngeren Staatsanwalt Prost ersetzt wurde, der sich und das war vermutlich der Grund für den Wechsel in der Staatsanwaltschaft nicht mehr so in die Materie hineinarbeiten konnte.

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VI. Der Rechtsanwalt als ,, Deutscher Rechtswahrer".

Erst drei Tage vor der Sondergerichtsverhandlung wurde mir von der Gestapo gestattet, den Rechtsanwalt zu sprechen. Zweimal 45 Minuten hatte dieser Zeit für mich. Da er aber schon vorher Akteneinsicht zuge­billigt bekommen hatte, also auch die unter A. VI b), A. VII. und C. be­handelten Schriftsätze gelesen haben mußte, so glaubte ich, er werde sich ins Mittel legen, durch meinen Prozeß die Wahrheit über die Korruption wie ich sagte einen Volks­der Partei ans Licht zu bringen, die und Menschheitsverrat begehe, indem sie mit den Idealen von Treu und Glauben Schindluder treibe.

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Weit gefehlt! Zwar sagte der Rechtsanwalt schon gleich zu Anfang der Vorbesprechung: ,, Sie sind ein neuer Fall Niemöller."! Trotzdem versuchte er mir auszureden, daß durch meinen Prozeß irgend etwas für das gesamtdeutsche oder gar gesamteuropäische Schicksal erreicht werden könnte. Jedenfalls lehnte er es energisch ab, auch nur einen Schritt nach dieser Richtung hin zu unternehmen. Ich sagte ihm, wenn es mir nur um meine Person ginge, hätte ich doch die Gestapo - Kommissare nicht so in die Hintergründe meines Falles eingeweiht, mit den Stenotypistin­nen wäre ich vor dem Staatsanwalt ohne Rechtsanwalt fertig geworden, dazu hätte ich ihn nicht gebraucht. Darauf tat er sehr gewichtig und strich seine Arbeit bzw. seine Person sehr heraus. Bei der Verhandlung ergriff

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