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Wir kennen Ihre Schwester besser als Sie" schrieb zum Trotz( denn ich hatte mit der RFF. gar nichts zu tun) trage der Reichsfrauenführerin Scholtz- Klink, die Geschäftsführerin vom DFW., die inzwischen emporgekommene und nach Berlin versetzte Pgn. Warnecke im Herbst 1942 meinem Bruder, der auf Umwegen nach 6 Wochen endlich Nachricht von meiner Verhaftung erhalten hatte und sich in rührender, sich selbst gefährdender Weise für meine Befreiung einsetzte, obgleich er selber dauernd von Seiten angeberischer Parteigenossen bedroht wurde, Er machte der Gestapo Mitteilung darüber, daß ich schon im ersten Weltkrieg als Fürsorgerin und späterhin auch auf der wissenschaftlichen Ebene mich selbstlos für Volk und Vaterland aufgeopfert hätte, daß er mich genau kenne, da ich als Kind Mutterstelle an ihm vertreten habe. Die Gestapo - Kommissare waren tief beeindruckt von meinem Bruder, ganz besonders Klude, der selbst auch Schlesier war, Mit großer Mühe war es meinem Bruder durch Mittelspersonen gelungen, die Einwilligung Himmlers zu erlangen, daß ich zu ihm aufs Land entlassen würde. Bedingung war, daß mein Bruder mich selbst bei der Gestapo abhole und ich hernach das Dorf, wo er wohnte, nicht verließe. Als er mit seiner Frau ankam, wurde er gar nicht vorgelassen, sondern mußte unverrichteter Sache die 6 stündige Rückreise antreten. Durch Klude erfuhr ich, daß der Gruppenführer Heißmeier, der dritte Mann der Reichsfrauenführerin Scholtz- Klink , über seinen Kollegen Gruppenführer Müller, den Gestapo - Ressortchef, Himmlers Anordnung rückgängig gemacht habe.
Als Kriminalrat Sander die von mir zusammengestellte Akte mit Beweismaterial über die seit 1933 gegen mich verübten Boykottmaßnahmen der RFF. einsah, die mir allein 7 Stellungen verdorben und laufend mein Schrifttum unterbunden hatte, erklärte er: ,, Es liegt Betrug gegen Sie vor!" Unter diesem Beweismaterial befand sich ein Brief des HeymannVerlages, woraus zu ersehen war, daß der Verlagsangestellte Hoffmann von den Abteilungsleiterinnen Warnecke, Kirmse und Semmler vom Deut schen Frauenwerk genötigt worden war, mir mitzuteilen, daß die Reichsfrauenführerin die Einstampfung meiner Broschüre ,, Grundfragen einer artbewußten Fürsorge" wünsche, die ohne mein Wissen und gegen meine Einwilligung bereits vollzogen war. Für diesen Betrug hätten die Abteilungsleiterinnen der Reichsfrauenführerin belangt werden können, die sich mehr als einmal des Diebstahls meines geistigen Eigentums schuldig gemacht hatten.
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