der Braununiformierte, zu den Anwesenden gewandt, sagte: Dann mag er zugrunde gehen!"

Der Rechtsanwalt des Angeklagten schrieb an den Bruder Werner Heinz:

,, Soeben komme ich von meinem letzten Besuch bei Ihrem Bru­der Erich. Zu meinem großen Bedauern ist das Gnadengesuch ab­gelehnt worden. Die Vollstreckung ist auf den 26. Juni 1944, 16 Uhr, am Sonnabend, dem angeordnet worden. Die Nachricht ist mir

24. Juni, bekanntgegeben. Es wurde mir allerdings verboten, vor der Vollstreckung irgend jemand darüber zu unterrichten. Andern­falls hätte ich mich selbst strafbar gemacht. Ich bin bei der Bekannt­gabe der Ablehnung des Gnadengesuches zugegen gewesen und habe mich alsdann ungefähr zwei Stunden mit Ihrem Bruder unterhalten. Er hat sich tapfer und anständig gehalten und nun das, was er ge­fehlt hat, ja schwerstens gesühnt. Ich glaube aber, daß er im übrigen ein durchaus ordentlicher, anständiger Mensch war, so daß Sie ein gutes Andenken an ihn bewahren dürfen.

Er hat mich insbesondere gebeten, Ihnen noch seine letzten Grüße zu übermitteln. Ferner läßt er Sie bitten, die Vormundschaft über seinen Sohn Egon zu übernehmen. Ich richte Ihnen diesen Wunsch Ihres Bruders aus, und stehe Ihnen evtl. gern zur Verfügung, falls Sie irgendwelche Formalien wegen der Übernahme der Vormund­schaft in die Wege leiten lassen wollen.

( Schreiben aus dem Rechtsanwaltsbüro Dr. Hans Hildebrandt, Gänsemarkt 44.)

Heil Hitler! Unterschrift."

Charles Bohlen und

Trotz aller Terrormaßnahmen wuchs in den Betrieben der Wider­stand. Immer mehr Jugendliche, deren Ideale von den Nazis im Blut erstickt und mit Kommiẞstiefeln zerstampft worden waren, nahmen am Kampf gegen das Barbarentum teil, obwohl ihnen die besonderen Foltermethoden der Hamburger Gestapo durch Berichte bekannt waren. Um den politischen Gefangenen Geständnisse abzupressen, bediente sich die Gestapo in Hamburg besonderer Methoden. Wenn gegen Häftlinge nicht genügend belastendes Material vorlag, wurden sie nach den Aus­drücken der Sadisten ,, fertiggemacht".

Bei der Vernehmung begann man damit, die Gefangenen ins Gesicht zu schlagen. Erreichte man damit das gewünschte Ziel nicht, dann wurde der Häftling geprügelt. Dazu benutzte man einen 16 mm dicken und 130 cm langen Rohrstock. Ließ sich der Häftling nicht freiwillig schlagen, wurden ihm Handfesseln angelegt und er wurde über einen Tisch ge­zogen. Diese Tortur wurde solange fortgesetzt, bis auf die gestellten Miẞglückte diese Methode, Fragen befriedigende Antworten folgten.

dann erfolgten sogenannte Packungen". Das waren Klammern, die an den Waden solange angepreßt wurden, bis das gewünschte Geständnis gegeben wurde.

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