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,, Allein oder zu mehreren in der Zelle, hatten die gefangenen Frauen die Füße bis zu den Knöcheln im Wasser."( 53)

,, Die Insassen des Kerkers bekamen kein Essen."( 107)

,, Alle 4 Tage wurde einmal Suppe verteilt."( 53)

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Während des Aufenthalts im Kerker ist man verurteilt, jeden Tag ein Minimum von 25 Peitschenschlägen zu erhalten. Ein SS- Mann schlägt wild mit dem Ochsenziemer auf einen ein; die Schmerzen sind unerträglich."( 120)

,, Meistens wurden die Schläge auf den unteren Teil des Rückens und des Kreuzes gegeben und hatten das Zerreißen der Haut zur Folge."( 21)

99

Eine der so verursachten Wunden maß auf jeder Seite 15 cm Durchmesser, d. h. daßẞ die bei­den Gesäßhälften nur noch eine einzige Wunde waren."( 80)

,, Die Schläge waren häufig mit anderen Maßnahmen verbunden: ein Internierter wurde in den Duschensaal geführt und mit auf dem Rücken gefesselten Händen 2 Stunden lang aufgehängt. Während dieser Zeit wurde er ins Gesicht und auf den ganzen Körper heftig mit dem Ochsenzie­mer geschlagen. Ins Büro des Rapportführers zurückgebracht, mußte er eine Erklärung unter­schreiben und er wurde gezwungen, von 10 Uhr morgens bis zum nächsten Tag um 7 Uhr stramm zu stehen.

Ein anderer wurde mit 2 seiner Kameraden in den Duschensaal gebracht; man versetzte ihm 25 Schläge mit einem durchnäßten Ochsenziemer auf das Gesäß und auf das Kreuz.

Wie die anderen Bestraften, wurde er gezwungen, die Schläge zu zählen. Wenn einer der Be­straften sich irrte, so begannen die beiden SS - Leute, die ihn schlugen, von vorne.

Nach der Erteilung der 25 Schläge wurde er gezwungen, sehr anstrengende Turnbewegungen zu machen, bis die beiden anderen ihre Bestrafung erhalten hatten.

Wenn einer der Bestraften die Bewegungen nicht richtig ausführte oder umfiel, wurde er mit dem Ochsenziemer heftig auf jede beliebige Körperstelle geschlagen.

Unter den beiden gleichzeitig mit H. bestraften Häftlingen befand sich ein Jude, der durch die SS - Leute geschlagen wurde, bis der Tod eintrat; die anderen Häftlinge wurden gezwungen, die Leiche in den Kerker mitzunehmen.

H. wurde dann mit den beiden anderen Häftlingen( deren einer tot war) 3 Tage und Nächte lang in den Kerker gesperrt; er war genötigt, stehen zu bleiben, infolge seiner Wunden, die ihm nicht ermöglichten, sich zu setzen oder sich zu legen."( 107)

,, Ich selbst wurde in schrecklicher Weise mißhandelt. Mein Kopf war infolge der Schläge so angeschwollen, daß man mich nicht mehr erkannte. R. M., der Direktor des Außen- Sanitäts­dienstes des Lager- Krankenhauses, der mich verbunden hat, kann den Zustand bezeugen, in wel­chem ich vor ihm nach derartigen Behandlungen erschien.

In einem solchen Zustand mußte ich meine Hose anziehen, meine Kleidung in tadellose Ord. nung versetzen, rasch meine Jacke zuknöpfen, was mir ungeheure Schmerzen verursachte, da mir meine Glieder ihren Dienst versagten."( 38)

,, Wenn eine Gefangene infolge ihrer gänzlichen Erschöpfung die verlangte Arbeit nicht leisten konnte, so wurde sie als, rückfällig betrachtet und in eine Zelle ohne Essen eingesperrt, bis der Tod eintrat."( 113)

,, Die Gefangenen wurden gleichfalls gefoltert."( 112)

,, Ich sah eine Frau, deren Kopf ein Henkersknecht in eine Badewanne mit Wasser tauchte, bis sie ohnmächtig wurde; dann brachte der Folterknecht sie mit Faustschlägen auf die Schläfe wieder zu sich."( 42)

,, Ich hatte folgende Torturen durchzumachen: Stiche mit glühenden Spitzen auf den ganzen Körper, völliges Verrenken beider Beine, was das Zerreißen der Leistenmuskeln herbeiführte. Die Narben dieser verschiedenen Folterungen sind nach 9 Monaten noch sehr sichtbar, insbe­sondere eine große Narbe am Schenkel, die ihrerseits von einem Messerstich herrührt.

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