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seherin merklich, und sie verschwand allmählich auch. Der zweite zu entlassende Häftling stand schon fertig an­gezogen in seinem schönen hessischen Trachtenkleid wie ein Jungfräulein aus dem Märchenlande da und wartete. Sie war fassungslos über das, was hier in den letzten Stunden meines Lageraufenthaltes vor sich ging. Aber uns konnte ja in dieser Hölle nichts mehr erschüttern.

Nach einer Viertelstunde etwa kam die Aufseherin mit einem Pelzmantel und den Stiefeln zurück. ,, Sind das Ihre Klamotten?" ,, Ja, das sind meine Sachen!" Nun suchte sie, die sehr unsicher geworden war, vielleicht aus Angst, ich könne das, was sie sich da erlaubt hatte, noch melden, freundlicher zu mir zu sein. Doch ich schwieg und ging auf diese falsche Freundlichkeit nicht ein. Jetzt war ich nicht mehr der Schutzhäftling Herber­mann Nr. 6582, sondern ich trug wieder meine eigenen Kleider, und es kam mir auch das so lange unterdrückte Selbstbewußtsein wieder.

Dann ging es noch einmal auf die Politische Abteilung, wo wir verschiedene Formulare unterzeichnen mußten. Auf einem dieser Formulare war vorgedruckt, daß der entlassene Häftling niemals über Lagerleben, Lagerein­richtung, Lagerstrafen und sonstige Vorkommnisse spre­chen dürfe. Wir wurden zu strengstem Schweigen ver­pflichtet. Schon das beweist alles. Jeder Zuchthäusler kann erzählen, was er erlebt hat; und kein Entlassener irgendeiner Strafanstalt in Deutschland hatte vor der Naziherrschaft jemals solches unterschreiben müssen. Würde es herauskommen, daß ein entlassener Häftling über Vorgänge im KZ etwas ausgeplaudert hätte, er würde sofort von der Gestapo in das Lager zurücktrans­portiert werden und hätte fünfzig bis hundert Stockhiebe erhalten. Dieses furchtbare Wissen hielt jeden entlas­senen Häftling von Berichten über seine Erlebnisse im KZ zurück.

Im Büro des Herrn Borchard angelangt, sprachen wir unter vier Augen noch einige Minuten miteinander.

,, Wie freue ich mich, daß Sie hier herauskommen, Fräulein Herbermann! Sie gehörten nicht hierher. Gern

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