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Nacht und Nebel : ein Sachsenhausen-Buch / Arnold Weiss-Rüthel
Entstehung
Seite
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mit eingemachtem Schweinefleisch wurden für ihn verlötet und durch das Tor in seine Wohnung geschmuggelt. Der Kammerchef Höppkens und sein Adlatus SS- Unterschar­führer Schöller vergriffen sich an den Kleider- und Gold­beständen der Lagerverwaltung. Es handelte sich dabei zwar um ohnehin schon gestohlenes Gut, denn Kleider wie Wert­sachen stammten aus dem Besitz der in Auschwitz und Lublin ermordeten Juden, aber da auch bei der SS der Grundsatz Quod licet Jovi, non licet bovi maßgeblich war, mußten Höppkens und Schöller, als ihre Tat ruchbar wurde, den Gang in die Ewigkeit antreten; im Herbst 1944 wurden sie auf dem Industriehof erschossen. Auch der Kommandant Hermann Loritz wurde seines Amtes enthoben. Da er aber immerhin Oberführer war, also im Offiziersrang stand, wurde er lediglich in ein anderes Lager ,, strafversetzt". Es würde mich wundern, wenn er dort von seinem Talent, zu betrügen, keinen Gebrauch gemacht hätte.

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Leider wurden bei derartigen Strafmaßnahmen gegen SS­Angehörige stets auch Häftlinge in Mitleidenschaft gezogen, denn ohne die wenn auch unfreiwillige- Mitwirkung von Häftlingen waren Vorkommnisse, wie die oben geschilderten, kaum denkbar. Häftlinge saßen in allen Betrieben und Ma­gazinen. Sie hatten zwar kein Recht, ihre Vorgesetzten- und Vorgesetzter war jeder SS- Mann an irgendwelchen Ver­fehlungen zu hindern, aber sie wurden mit zur Verantwor­tung gezogen, wenn das Unternehmen miẞglückte. Die we­nigsten Häftlinge hatten ein Interesse an einer erlaubten oder unerlaubten Bereicherung ihres Chefs, aber sie wurden meist als mitschuldig befunden, wenn eine Überschreitung der Amtsbefugnisse sich nicht länger verheimlichen ließ. Wollte das SS- Gericht zur Klärung des Falles die näheren Umstände wissen, dann wurden die an der betreffenden Dienststelle tätigen Häftlinge als Zeugen vernommen. Der Häftling sollte nun vor der SS etwas gegen die SS aussagen. Ein undenk­barer Zustand: Sagte er nichts aus, so hängte man ihn an den Pfahl, um auf diese Weise ein Geständnis von ihm zu er­pressen. Sagte er aber etwas aus, so konnte er damit rechnen, von den Kameraden des durch seine Aussagen Belasteten

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