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Nacht und Nebel : ein Sachsenhausen-Buch / Arnold Weiss-Rüthel
Entstehung
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ten waren. Fast täglich fanden nun auch öffentliche Hinrich­tungen statt. Aus den belanglosesten Gründen wurden Häft­linge vor den Augen des gesamten Lagers gehängt. Bald war es der Vorwurf der Sabotage, der gegen sie erhoben wurde, bald der Vorwurf der Meuterei. An dem Tag, da der SS­Obergruppenführer Heydrich in seiner Eigenschaft als Pro­tektor in der Tschechoslowakei ermordet wurde, ereilte 80 Prozent aller im Lager befindlichen Juden das Schicksal der Vernichtung. Wie vorher die Russen, wurden sie im grauen fensterlosen Lastwagen nach dem Industriehof und dort in die Gaskammer geschafft. Tag und Nacht rauchten die vier Schlote des Krematoriums; der stinkende Qualm zog sich in breiten Schwaden über das Lager und gemahnte uns zu jeder Stunde an die Wertlosigkeit unseres Lebens und an die Gefahr, die uns drohte. Noch genoß die SS den Rausch ihrer Siege, ihrer Allmacht und Größe, Ihre Arroganz und Überheblichkeit kannte keine Grenzen. Der zweite Lager­führer Grünewald, ein Mensch, der schon im Lager Dachau Erhebliches geleistet hatte, inspizierte die Arbeitsplätze und brachte unbarmherzig jeden Häftling, der etwas tat, was seiner Ansicht nach gegen die Lagerordnung verstieẞ, zur Anzeige. Er selbst nahm am Strafvollzug teil und feuerte die Schläger durch ermunternde Zurufe zu besonderer Heftigkeit an.

In dieser schlimmen, entnervenden Zeit, die nichts bot als die Furcht vor dem Morgen, vor einer sich immer deutlicher abhebenden Gefahr, fiel es mir schwer, meinen dienstlichen Obliegenheiten die Aufmerksamkeit zu schenken, die ihnen der Ordnung halber gebührte. Dazu kam, daß sich die Ge­schäftsbücher der Kammer in einem Zustand heilloser Un­ordnung befanden. Die Bilanzen mußten ständig frisiert werden, die Effektivbestände stimmten nicht überein mit dem gebuchten Bestand. Schiebereien und Diebstähle der SS erzeugten ein kaum noch zu entwirrendes Durcheinander. Jede Monatsabrechnung machte ein neues Scheinmanöver not­wendig. Das Schlimme daran war, daß ich mich selbst mit­schuldig machen mußte an dieser Verschleierungstaktik, denn ich hatte als Häftling kein Recht, die Verwaltung auf

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