Druckschrift 
Nacht und Nebel : ein Sachsenhausen-Buch / Arnold Weiss-Rüthel
Entstehung
Seite
123
Einzelbild herunterladen

fert, einem von den Maizena-Werken hergestellten malz- artigen Brotaufstrich, den wir in beträchtlichen Mengen verkonsumierten und von dem böse Zungen behaupteien, es sei nur eine Art Versuchsprodukt, aus Steinkohle gewonnen und infolgedessen gesundheitsschädlich. Ich habe wenigstens hundert Büchsen dieses Produkts vertilgt, ohne auch nur die geringste gesundheitliche Schädigung feststellen zu müssen und teilte darum das allgemeine Bedauern, als die Lieferung dieses uns so lieb gewordenen Süßstoffes eines Tages ein- gestellt wurde.

Leider hatte auch diese Verkaufszentrale, die unter dem Sammelbegriff Kantine in unserem dürftigen Dasein eine nicht zu unterschätzende Rolle spielte, einen beträchtlichen Schönheitsfehler: die Preise, die sie für ihre Leistungen forderte, standen meist in keinem Verhältnis zum wirklichen Wert oder Unwert der Ware. So konnte man zum Beispiel einen Laib Brot nur erwerben, wenn man gleichzeitig eine Mundharmonika, einen Rasierapparat oder ein Kilo Kartoffel- salat mit erstand. Das Brot kostete nicht mehr als 60 Pfennig, aber die Mundharmonika, das Haarwasser oder der Kartoffel- salat war unter 2,50 Reichsmark nicht zu haben, so daß summa summarum das Brot schließlich auf 3,10 Reichsmark zu stehen kam. Der Zweck, den die SS-Kantinenverwaltung mit diesem Verkaufssystem verfolgte, war nicht zu ver- kennen, Selbst in Zeiten des größten Warenmangels gelang es ihr auf diese Weise, das Unternehmen lukrativ zu ge- stalten also durch die Pflege von Koppelungsgeschäften, die zwar außerhalb des Lagers im ganzen Deutschen Reich bei schwerer Strafe verboten waren und die schon manchen, der sich gegen dieses Verbot verging, in das Konzentrations- lager gebracht hatten. Auch dieser Circulus vitiosus erschien mir stets als ein hübsches Symbol für die von den Nazis So hochgepriesene Geschäftsmoral. Bezeichnenderweise wurde dieses Koppelungssystem nur so lange aufrechterhalten, als die Häftlinge ihre Einkäufe aus eigenen Mitteln bestreiten mußten; später, als nach Gründung des Arbeitseinsatzes die Häftlinge vom Lager aus entlohnt wurden, befleißigte sich die Kantine eines reelleren Geschäftsgebarens, denn bei

123