heit des Volkes und die Entwicklung demokratischer Tugenden. Nicht nur in Zeiten des Feudalismus wurden bei uns harte und maẞlose Justizirrtümer begangen und gebilligt, auch später in den Tagen jener Demokratie, die unter dem Zeichen des unseligen Haders zwischen den beiden stärksten Arbeiterparteien stand, erlebten wir sie immer wieder. Eine unverkennbare Prädisposition zum Mißbrauch oder übertriebenen Gebrauch amtlicher Befugnisse war in Deutschland jedenfalls lange vorhanden, Rechnet man dazu nun den Umstand, daß der Sadismus, also die Lust und Freude am Quälen anderer, in viel mehr Menschen wirksam ist, als wir gemeinhin annehmen, so kann man sich ein klares Bild von der Auswirkung solcher Tendenzen machen, wenn der Staat selbst sich des von keinem Privathaẞ beeinflußbaren Rechtes begibt und dafür einen gewissen Teil seiner ihm dienstbaren Organe das Recht einräumt, von jenen Eigenschaften nach höchst persönlichem Ermessen Gebrauch zu machen. Und der nationalsozialistische Staat hat dies getan. Schon die Trennung des Volksganzen in Angehörige 1. und 2. Klasse, die das berüchtigte„ Führerprinzip" propagierte, gab dieser Möglichkeit weiten Raum- und die Schaffung von Konzentrationslagern, die ja völlig ex lege, außerhalb aller für die Öffentlichkeit gültigen Gesetze standen und keiner öffentlichen Kontrolle unterworfen waren, protegierte diese Ausnahmestellung einzelner Organe bis zum äußersten und bot ihnen Gelegenheit, sich unberührt von irgendwelchen Folgen nach Lust und Laune ihrer diesbezüglichen Veranlagung hinzugeben. Als moralische Rechtfertigung kam ihnen dabei jederzeit der Hinweis zustatten, daß es sich ja um ,, Staatsfeinde" oder„ Volksschädlinge" handelte, Menschen, für die das Gesetz eben keinen Schutz vorsah, denn die Bezeichnung ,, Schutzhaft", die in den Köpfen harmloser Bürger die Vorstellung erweckte, sie bezöge sich auf die Interessen des Verhafteten, legte der Staat natürlich im Sinne seines eigenen Schutzes vor dem Verhafteten aus. Zahlreiche junge, aus dem Schulungsbereich der HitlerJugend und der Ordensburgen kommende SS- Dienstgrade, erzogen im Bewußtsein ihrer Bedeutung als staatserhaltende
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