Druckschrift 
Nacht und Nebel : ein Sachsenhausen-Buch / Arnold Weiss-Rüthel
Entstehung
Seite
58
Einzelbild herunterladen

VIII

,, Bock" und ,, Pfahl"

Die erste Station, die dem müden Leib und dem ermatteten Geist etwas Ruhe und Ordnung bot, war der Block 65- die Zugangebaracke. Hier empfing uns ein freundlicher Mann, der kein Interesse daran hatte, uns zu quälen. Hier gab es endlich etwas zu essen Kartoffelsuppe und Brot. Hier durften wir wieder einmal in einem warmen und sauberen Bett schlafen. Hier erhielten wir die erste Belehrung über unser zukünftiges Verhalten im Block und im Lager, auch wurden wir mit der Lagerordnung" vertraut gemacht, die in einer hektographierten Ausgabe an der Wand hing, wie in einem Bauernhaus der Sulzbacher Kalender, und uns Auf­schluß gab über alle für das Lager geschaffenen Rechte, Gesetze, Verbote und Strafen.

Aus dieser Lagerordnung erfuhren wir, was uns der Herr Lagerführer bereits angedeutet hatte, daß das Konzen­trationslager weder ein Zuchthaus noch ein Gefängnis, son­dern eine Erziehungsanstalt besonderer Art" sei. Noch waren wir nicht weise genug, zu begreifen, welche Bedeutung dieses Adjektivum ,, besonderer" in sich schloß. Aber wir lernten die hunderterlei Verbote kennen, die dem Bewegungsrecht des Häfilings wohlausgeklügelte Grenzen zogen, und vor allen Dingen: die Lagerstrafen, die wir zu erwarten hatten, falls wir es uns einfallen lassen sollten, diese Grenzen zu über­schreiten.

Da gab es als leichteste Strafe zunächst einmal das ,, Tor­stehen", die dem Häftling auferlegte, von morgens 5 Uhr bis abends 8 Uhr rechts oder links vom Tor, entblößten Hauptes und mit dem Gesicht zum Turm A zu stehen, was bei sengen­der Hitze oder bed 20 Grad Kälte zu eigenen Betrachtungen über die Geringfügigkeit" dieser Strafe anregte. Dieser einfachen und sinnreichen Strafe, der man sich bereits durch das geringste Vergehen aussetzen konnte, folgte als

58