Häftlinge des KZ Buchenwald erlassen hatte, sich freiwillig für die Waffen- SS zu melden.
Der Aufforderung folgten fast ausschließlich Häftlinge, die von den Nazis unter der Bezeichnung ,, Berufsverbrecher" und„, Asoziale" geführt wurden, einschließlich solcher, die man wegen sittlicher Verfehlungen nach erfolgter Strafverbüßung ins Konzentrationslager gesteckt hatte. Zu diesem Kapitel wäre sehr viel zu sagen, so viel, daß ich mit dem Gedanken umgehe, später in einem anderen Buch die Begriffe Recht und Unrecht in Nazi- Deutschland näher zu beleuchten. Im folgenden begnüge ich mich damit, eine kurze Skizzierung zu geben, die in anschaulicher Weise diese Frage berührt.
Die Rechtsprechung in Nazi- Deutschland war ein dehnbarer Begriff. Sie sollte angeblich auf dem Rechtsempfinden des Volkes basieren. Man schuf ein neues Recht, das man das ,, deutsche" nannte.
Das Zivil- und Strafrecht beruhte dementsprechend auf einer Basis, die mit Menschenrecht im Grunde genommen überhaupt nichts mehr zu tun hatte Der Strafvollzug, der sich in Deutschland nach dem ersten Weltkriege einer fortschrittlichen Entwicklung anpaẞte, auf den Grundsätzen der Humanität fußte, also der Erziehungstheorie unterworfen war, wurde von den Nazis auf Grund ihrer an den Haaren herbeigezogenen wahnsinnigen Weltanschauung kurzerhand umgestoßen und dafür ein Strafvollzug der Vergeltung in Kraft gesetzt.
Mit laxen Worten glaubte damals ein Hitler die Weisheit des großen Denkers Karl Marx in berechnender Weise kopieren zu müssen, indem er in seinen berauschenden und volksverdummenden Reden oft die Worte zitierte, daß der Mensch das Produkt seiner Erziehung sei, ohne sich aber jemals den wahren Sinn der Worte Marx ', daß der Mensch das Produkt seiner Verhältnisse ist, zu eigen zu machen oder machen zu wollen, denn schon in diesen Worten liegt der unüberbrückbare Gegensatz zwischen Kommunismus und Nationalsozialismus . Auf der einen Seite das Menschliche, auf der anderen das künstlich gezüchtete Völkische.
Bildlich gesprochen, könnte man folgendes sagen:
Ein vom Ehrgeiz getriebener, hirnverbrannter Gärtner sägt vom Baum der Menschheit den Ast, der den Nan en ,, Deutschland " trägt, kurzerhand ab, um ihn in ein mit künstlichen Düngemitteln durchsetztes Erdreich zu stecken, wo er aus der ihm noch innewohnenden Kraft und der des künstlichen Triebstoffes berauschende Blüten treibt, um danach abzusterben.
Eine dieser Scheinblüten war auch das damalige deutsche Recht. Was unter diesem Recht gesündigt wurde, wissen wir zur Genüge. Menschen die irgendwie, einmal oder wiederholt mit den bestehenden Gesetzen in Konflikt geraten waren, ganz gleich, ob sie dabei mehr oder weniger Opfer ihrer Verhältnisse geworden, oder ob individuelle Eigenschaften die Triebfeder ihres gesetzwidrigen Handelns gewesen waren, wurden zunächst mit aller Härte der zur Verfügung stehenden Gesetze bestraft um dann nach erfolgter Strafverbüßung gemäß dem Gutdün
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