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schulrat würde sich den Dank der Eltern sichern, wenn er beim Ministerium die Erlaubnis erwirken würde, dieses Büchlein im Religionsunterricht benützen zu können." Ich bat dann, mir im Verneinungsfall das Büchlein als mein Pri­vateigentum zurückzugeben. Es dauerte ziemlich lange, bis meine Antwort in Baden- Baden und Karlsruhe genügend überlegt worden war. Dann kam die Mitteilung, eine Zu­lassung dieses Büchleins sei nicht möglich, aber die be­schlagnahmten Exemplare würden mir zurückerstattet wer­den. Der Schuß hatte seine Wirkung und sein Ziel verfehlt. Man hatte an bestimmter Stelle doch mindestens mit einem Verbot der Erteilung des Religionsunterrichtes gerechnet. Warum ich so glimpflich wegkam, weiß ich eigentlich nicht. Das Kreisschulamt schickte mir sogar das eine Exemplar zurück, das ihm vorgelegt worden war. Aus meiner Wid­mung konnte ich nun feststellen, von welcher Seite der Stoẞ ausgegangen war. Ich hätte mich später an meinen An­greifern rächen können, denn ich erfuhr von zuverlässiger Seite, daß sie regelmäßig den Auslandssender abhörten, was unter schweren Strafen verboten war. Doch dachte ich nie an eine solche schmutzige Revanche.

Der zweite Angriff stand noch einige Grade unter dem obigen. Es handelte sich um eine anonyme Anzeige wegen meines Schulentlassenen- Unterrichtes. Die Kirchenbehörde hatte uns für diesen Unterricht ein gediegenes Büchlein empfohlen, das ich zugrundelegte. Zwei Kapitel behandelten die jugendliche Reinheit und ihre Gefahren. Ich warnte im Anschluß an den Text und an das Büchlein von Dr. Paul: ,, Halte Deine Jugend rein" auch vor dem geheimen Laster, und fügte hinzu, es sei einmal eine Mutter zu mir gekom­men in der Angst, ihr Junge sei dem geheimen Laster ver­fallen. Aber aus dem, was diese Mutter berichtet habe, sei zu erkennen gewesen, daß es sich um einen natürlichen Vorgang gehandelt habe, über den der Junge wohl im un­klaren gewesen sei. Hier sei die Belehrung durch die Eltern am Platze. Ein Junge, der in meiner Abteilung saẞ, machte zu seinem Hintermann hämische Bemerkungen, wo­für er einen scharfen Tadel von mir bekam. Es vergingen Wochen, da meldete mir eine Mutter, ein Beamter der Ge­ stapo mache bei den Schulentlassenen Erhebungen über meine Äußerungen im Entlassungsunterricht. Es vergingen.

6 Lustrum luxaturae.

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