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einfachsten Rechte der Person anerkannt waren. Das Recht auf ordentliches Urteil, der Anspruch, kein Bürger dürfe ohne Gerichtsbeschluß in Haft gehalten werden, das Vorrecht auf freie Äußerung der Meinung wie jung sind diese Errungenschaften! Noch das Mittelalter und die Zeit des Absolutismus wußten in ihrer Staatspraxis wenig vom Schutz des Bürgers gegenüber der Obrigkeit; selbst Na poleon konnte, ohne in seinem Ruhm ernstlich gefährdet zu sein, sich des Herzogs von Enghien bemächtigen.
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Auf der anderen Seite aber dürfen wir nicht übersehen, daß in keinem Augenblick unserer europäischen Geschichte die mit dem Sieg des Christentums beginnt die Tyrannei der Mächtigen sich unwidersprochen hat austoben dürfen. Schon im Jahr 1215 mußte der englische König Johann, ohne Land' die, Magna Charta ', die Keimzelle aller Verfassungen unserer Zeit, anerkennen und wurde so gezwungen, die Grundrechte des freien Mannes zu bestätigen. Und wenn auch die Welt des Absolutismus, der Staat des, Sonnenkönigs' und seiner unzähligen kleinen Nachahmer, den Untertan rücksichtslos vergewaltigte und in den Kerker stieß, den Bauern ausplünderte und den Bürger erbarmungslos preẞte, so ist doch zugleich in ihr jene Dichtung und Wissenschaft gewachsen, die endlich die Herrschenden zwang, dem Staatsbürger immer weitere Freiheiten einzuräumen.
Im Jahr 1776 nahm der amerikanische Kongreß die Satzungen der, Menschenrechte' als Grundprinzipien jeglichen Staatsrechtes an, und 1791 fügte der neue Staat der Französischen Revolution diese Grundrechte in seine Verfassung ein. Seitdem konnte kein Mächtiger sich gestatten,
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