Versammlung über dieses Thema, ich bekämpfte energisch die vollkommen abwegige Tendenz des Filmes. Ich stellte vier Begründungen auf:

1. Eine Medizin, die tötet, gibt sich selbst auf.

2. Eine Justiz, die ein Gesetz von der Meinung des Volkes abhängig macht, ist der Willkür der Masse ausgeliefert.

3. Eine Liebe, die tötet, ist keine wahre Liebe; denn ihr fehlt die Kraft des Mitleidens.

4. Die katholische Moral bekennt sich zu dem Grundsatz: Mord bleibt Mord, aus welchem Grunde immer er geschieht.

Die Gestapo hatte mir an diesem Abend auch die Ehre ihres Besuches gegeben. Natürlich war ich jetzt wiederum vorgemerkt. Man suchte nur nach einer pas­senden Gelegenheit, mich festzunehmen, und dieser Anlaß kam bald.

Bischof Graf von Galen- Münster hatte seine markanten Predigten gehalten. Überall im ganzen Lande wurden sie vervielfältigt und gelesen. Ich hatte in meinem Büro gesagt, man solle keine Vervielfältigungen dort vornehmen, und doch geschah es in meiner Abwesenheit. Die Gestapo hatte den Befehl er­halten, die Predigten sofort zu beschlagnahmen, wo immer sie verteilt würden. Man fahndete also nach den Stellen, wo die Predigten verteilt wurden und stieß dabei auch auf den Caritas- Verband in Wuppertal , dessen Direktor ich seit 23 Jahren war. Aber noch war keine Hausdurchsuchung gewesen. Diese sollte eine andere Veranlassung haben.

Vier Tage

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Die Frau eines Oberstleutnants, die uns oft in liebenswürdiger Weise in der Caritasarbeit unterstützt hatte, kam zum Sekretariat, um sich von Fräulein Maria Husemann, der Sekretärin, die Predigten von Bischof von Galen zu erbitten. Zu gleicher Zeit besuchte ein Herr, der bis dahin noch nie im Sekretariat gewesen war, ebenfalls aus demselben Grunde das Büro. Nachdem er seine Bitte vorgetragen, begann er auf Regierung und Partei zu schimpfen. Frau Oberstleutnant war empört und die Sekretärin sehr verlegen. Sie ver­suchte, den Herrn zu beruhigen, und, als nichts half, komplimentierte sie ihn hinaus. Durch gutes Zureden erklärte sich Frau Oberstleutnant bereit, die An­gelegenheit zu vergessen. Nach einigen Tagen kam ihr Mann in Urlaub. Ihm erzählte sie den ganzen Vorfall. Der Oberstleutnant forderte im Sekretariat die Anschrift des betreffenden Herrn. Er müsse der Gestapo gemeldet werden. Meine Mitarbeiterin versuchte, ihn zu beruhigen, und wies darauf hin, der Mann sei Familienvater und habe vier kleine Kinder. Jedoch der Oberstleut­nant war nicht zu beschwichtigen. Wenn er bis zum Abend nicht die Adresse wisse, würde er den Caritas- Verband anzeigen, sagte er und ging. Die Sekre­tärin veranlaßte nun den Herrn, sich bei dem Oberstleutnant zu entschuldigen; er wurde jedoch nicht vorgelassen. Dagegen suchte Fräulein Husemann persön­lich den Oberstleutnant in seiner Wohnung auf. Nach einer langen Unter­redung versprach der Oberstleutnant, von dem Vorfall keinen Gebrauch zu rnachen und gab hierfür sein Offiziers- Ehrenwort. Das Ehrenwort eines deut­schen Offiziers war bisher stets eine unumstößliche Gewähr gewesen. Deshalb war Fräulein Husemann nun auch beruhigt.

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