Geistergottes vom Tode freigesprochen und werde auf freien Fuß gesetzt. Es käme häufiger vor, daß die Henker sich bestechen ließen und den Strang soweit einbissen, daß dieser nicht mehr tragfähig wäre. An deutsche Konzentrationslagermethoden erinnere die Strafpraxis gegen Scheelsüchtige und Hyänen­menschen. Unter die erste Kategorie fielen Menschen, die andere durch den ,, bösen Blick" an Leben und Ge­sundheit schädigen. Hyänenmenschen seien solche, die von Aas, Leichen und Kot leben. Die Wilden be­haupten von ihnen, sie verwandelten sich nachts in Hyänen, schleppten Menschen aus den Hütten, bissen ihnen die Kehlen durch und verzehrten sie in der Wildnis.

In Wirklichkeit handelte es sich wohl um von einer besonderen Art Tropenwahnsinn Befallene. Diese aus der Stammesgemeinschaft Ausgestoßenen würden an einem Baum aufgehängt oder auch in der Wildnis ausgesetzt.

Dies geschehe in einer Art Balkenkasten, der nur den Kopf des Todgeweihten herausragen lasse. Er müsse so verhungern und verdursten. sei der grau­samen Folter durch die schwarzen Ameisen ausgesetzt, die zum Wahnsinn treiben können und die Raub­vögel fräßen ihm den Kopf ab.

Stammesverräter würden auf einen runden Felsblock gebunden und einen Abhang hinuntergerollt. Das gelte jedoch nur für die Männer. Frauen würden einen Tag lang in der Wildnis angepflockt. Seien sie nach vierundzwanzig Stunden noch nicht von wilden Tieren zerrissen, so seien auch sie frei durch Götter­spruch.

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