in Charkow studiert und ist glühender Kommunist. Das, was er in deutschen Gefängnissen durchmachte, hat ihn sehr verbittert. Er rühmt demgegenüber die russischen Gefängnisse und den dortigen Strafvollzug. Zwar sehe es in den russischen Durchschnittsgefängnissen nicht so freundlich aus, wie in den paar Musteranstalten, die man den Ausländern gewöhnlich zeige. Sie seien jedoch sehr viel menschenwürdiger als der Durchschnitt der zaristischen und der
ausländischen Strafanstalten. Mißhandlungen
seien streng verboten.
Jede Strafanstalt sei zugleich Fabrik. Arbeitslohn werde gemäß dem geltenden Tarif gezahlt. Ein Teil davon werde für das unfreiwillige Logis mit Kost, Licht und Beheizung abgezogen. Der Rest werde halbiert. Die eine Hälfte bleibe als Spargroschen für den Tag der Entlassung, für die andere könne der Gefangene in der Gefängniskantine zusätzliche Nahrungsmittel, Tabak und Zigaretten und Kleider kaufen. Anstaltskleidung gebe es nicht.
Gestreifte Anzüge und kurzgeschorene Haare kenne der Strafvollzug nicht. Nur Alkohol sei ausgeschlossen. Arbeitszwang bestehe nicht. Auf je zwei Tage fleißiger Arbeit werde ein Tag Haft zugute gerechnet, so daß dadurch die Gesamthaft um ein Drittel gekürzt werden könne. Inhaftierte Bauern erhielten Ernteurlaub, der in die Strafzeit eingerechnet werde.
Die Werkstätten befänden sich in allen Gefängnissen in den unteren Stockwerken. Die Zellen in den oberen Stockwerken seien normal große und normal ausgestattete Stuben mit großen, unvergitterten Fenstern,
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