belastendes Material gegen verschiedene Strafvollzugsbeamte enthalten.
Es handelt sich um:
2. das Protokoll einer schweren Mißhandlung, begangen durch den Ersten Hauptwachtmeister Hentrich in Hameln vom 1. Oktober 1940
3. ein Abgangsgutachten des Anstaltsoberlehrers Ostermayer aus Hameln vom September 1944. Mein Antrag an die Leitung des Zuchthauses Hameln auf Ueberlassung von beglaubigten Abschriften wurde abschlägig beschieden mit der Begründung, daß der Generalstaatsanwalt in Celle dies nicht für erforderlich hält. Es wurde mir mitgeteilt, daß entsprechende Anträge durch einschlägige Amtsstellen einzureichen wären. Ein der KZ- Betreuungsstelle Konstanz an das Zuchthaus Hameln gerichtetes diesbezügliches Schreiben blieb unbeachtet.
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Nach dem Urteil, welches von höheren deutschen Justizbeamten über meinen Richter, den Senatspräsidenten Dr. Hermsen, gefällt wurde, habe ich nicht das Vertrauen, daß gegen die schuldigen Strafvollzugsbeamten nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit verfahren wird. Meine Erfahrungen als Säuberungskommissar für die oberbadische Wirtschaft haben diese Ansicht in mir bestärkt.
Ich richte daher an Sie das Ersuchen, mir die entsprechenden Schriftstücke zugänglich zu machen, damit ich persönlich die Strafverfolgung in die Hände nehmen kann. Abschrift dieses Schreibens übermittle ich zur Veröffentlichung dem ,, Neuen Hannoverschen Kurier", der ,, Freiheit" in Düsseldorf sowie einigen anderen politischen Tageszeitungen.
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