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erklärte, daß er mit seiner kranken Schwester nach Schweden ‘gehen wolle. Wir stellten fest, daß seine Schwester in der Tat reisen sollte. Aber er wollte auch seine gesunde Frau mit- nehmen.®
„Wann heirateten Sie?“ fragte ich.
„Hier im Lager“, antwortete er ausweichend.
„Wer traute Sie?“
„Wir machten es miteinander aus.“ i
Ich sagte ihm, daß wir, so gern wir es auch täten, Verlobte nicht miteinander reisen lassen könnten, denn es wäre unrecht, ihnen auf Kosten der echten Verwandten ersten Grades den beschränkten Zugplatz zur Verfügung zu stellen.
„Sie können mit Ihrer Frau nach Vorlegung_der Heiratsur- kunde mit jedem späteren Zug fahren“, sagte ich.„Es befindet sich ein Rabbiner im Lager.“\
Er machte ein bekümmertes Gesicht und ging fort, um über diese Möglichkeit nachzudenken.
Wie ich später feststellte, war sein Dilemma nicht komisch, sondern tragisch. Er war bereits verheiratet, hatte aber seine Frau zuletzt in Auschwitz-Birkenau gesehen. Wenn sie der Gaskammer entronnen war, so plante er Bigamie! Wie und wann sollte er aber etwas über das Schicksal seiner Frau erfahren?
Eine besondere Schwierigkeit bei der Nachprüfung von eVerwandtschaftsansprüchen bestand. darin, daß widerspruchs- volle Angaben nicht in jedem Falle ein Beweis dafür waren, ‚daß der Betreffende, der sie machte, seiner Phantasie freien Lauf ließ. Menschen, die seit Jahren im Konzentrationslager gewesen waren, vergaßen in der Tat selbst Grundtatsachen ihrer Vergangenheit, wie zum Beispiel den Geburts- oder Hochzeitstag. Vielleicht war dies zurückzuführen auf die Schwächung des Gedächtnisses durch jahrelange Unterernäh- rung oder Typhus. In allen zweifelhaften Fällen mußten wir auch das Gesamtauftreten der von uns befragten Personen in Betracht ziehen._
Eines Tages beantragte eine Jüdin eine Fahrkarte nach Schweden ,"um ihre kranke Tochter zu begleiten, mit der sie, wie sie erklärte, seit Juli 1944 in Auschwitz und Belsen ge-
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